Darf ich diesen Reifen fahren - Einerseits von Hersteller freigegeben andererseits fraglich...?
Guten Morgen!
Kurz zu meiner Maschine, fahre eine Yamaha YBR 125 von 2008.
Momentan sind folgende Reifen drauf:
Vorne: irgend ein Chinagummi, ist noch der erste ab Werk 2.75-18 42P hinten: Michelin, der auch die Freigabe 90/90-18 57P
Hinten ist er noch wie Neu, vorne muss er neu drauf. Nun zur Frage**
Eingetragen ist 2.75-18 42P. Hätte einen Metzeler gefunden der mir ganz gut gefällt (Preis Leistung Optik;) ) und er ist auch 2.75-18 aber 48P. Theoretisch ja besser, aber darf ich das??
[Mir geht es nur darum, dass ich vorne und hinten gerne den gleichen Hersteller hätte. Habe aber keinen Hersteller gefunden von dem beide Reifen passen! und zwei Verschiedene Hersteller möcht ich auch nicht unbedingt...wenn das überhaupt erlaubt ist]
Danke schonmal!
Gruss Faps
4 Antworten
Hallo, bei den 125ern gibt es keine Reifenbindung. Wenn du vorn einen Metzeler drauf machen möchtest und hinten einen Michelin drauf hast, dann geht das in Ordnung, wenn die Reifengröße die gleiche oder "besser" ist, was den Loadindex betrifft.
Nun ist 48 höher (besser) als 42, demzufolge kannst das Ding montieren. Ich habe nachfolgende Seite gefunden, welche sich mit dem Thema beschäftigt:
Im Internet stehen etliche Erklärungen darüber. Auch hier geht das Wissen (meines auch) sehr auseinander. So richtig ohne nur "Teilerklärungen" habe ich auf Anhieb nichts brauchbares gefunden.
Deshalb habe ich eben "meinen persönlichen TÜV-Prüf-Ingenieur" angerufen, mit dem ich seit einigen Jahren befreundet bin. Ich habe ihn auch erreicht, was am WE sehr selten ist. Er hat es mir erklärt. Eine schriftliche Richtlinie vom TÜV sendet er mir in den nächsten Tagen zu. Vorab hat er mir aber eine Internetseite mit einer gut verständlichen Erklärung über die "Mischbereifung am Motorrad" empfohlen:
http://www.reifen-verband.de/reifen-technik/mischbereifung
Hier der Text für diejenigen, die mit dem "Internetanschluss ihre Probleme haben" (Grins):
Mischbereifung Motorrad
Eine Mischbereifung, unterschiedliche Reifenmodelle oder Reifenhersteller für Vorder- und Hinterreifen auf der Maschine, ist bei Motorrädern im allgemeinen zugelassen. Verboten ist eine Mischbereifung beim Motorrad nur, wenn eine sogenannte "Reifenfabrikatsbindung" ausdrücklich im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) vorgeschrieben ist. Die Angabe finden Sie in Ziffer 22. Falls im Fahrzeugschein eine Reifenbindung vermerkt ist, kann eine Reifenfreigabe beim Reifen- oder Motorradhersteller beantragt werden. In der Reifenfreigabe für das Motorrad bestätigt der Reifen- oder Motorradhersteller, dass der jeweilige Reifen für die Maschine geeignet ist.
Einzelne Motorradhersteller verzichten mittlerweile auf die Reifenbindung. Allerdings werden gewissen Reifenmodelle, mit denen das Motorrad homologiert wurde, vom Hersteller empfohlen. Im Interesse der Sicherheit sollte aber jeder Motorradfahrer auf die Reifen zurückgreifen die der Motorradhersteller empfiehlt, auch wenn keine Reifenbindung im Fahrzeugschein eingetragen ist.
Vielleicht hilft das weiter (mir ja --- ist ja einfach erklärt, was für jemand in meinem Alter von Vorteil ist. Grins, grins). Gruß Bonny
Ich gehöre zu den Leuten, die auch beim Auto nur im Notfall 2 verschiedene Reifenmarken fahren würden. Erst recht nicht beim Motorrad und vor allem kaufe ich mir beim Motorrad keine Reifen der Optik wegen.
Auf der Strasse kleben sollen die runden schwarzen Dinger, sowohl vorne als auch hinten! Ich habe nur 2 Reifen und wenn einer davon gerne wegschmiert und die ganze Kiste dadurch unfahrbar wird, nützt mir auch der coolste Reifen nix!
Nein.
Das wäre eine sog. Mischbereifung und die ist nicht zulässig.
Du fahrst also jetzt bereits unzulässig: vorne dein "Chinagummi" und hinten einen Michelin.
Mach dir also vorne den passenden Michelin drauf oder wechsle beide.
Grundsätzlich darfst du immer eine bessere Variante wählen, nur nicht schlechter. Die 42 ist ja der Index für die Tragfähigkeit, 42 geht bis 150 kg, 48 bis 180 kg. Bedenken solltest du dabei, dass wenn du einen Reifen montieren lässt, dessen Tragfähigkeitsindex deutlich größer ist, du an Komfort einbüßen kannst, da der Reifen entsprechend "härter" (ich bezeichne das jetzt einfach mal so) ist, da er auf einem entsprechend schwereren Fahrzeug auch entsprechend mehr aushalten muss.
Es gibt in Einzelfällen ein Freigabe für eine Mischbereifung, die beschränkt sich aber auf "Vorgänger- Nachfolgemodelle", du wirst aber nie eine Freigabe für eine Markenübergreifende Mischung bekommen, genausowenig wie auf eine Mischung zwischen Sport- und Tourenreifen.
Es kann schon sein, dass du für Reifen X eine Freigabe hast, genau wie für Reifen Y, das bedeutet dann, dass du Reifen X vorne und hinten oder aber Reifen Y vorne und hinten montierst. Eine Komination der Beiden, also vorne X hinten Y ist jedoch nicht zulässig.
Kostja... das hatten wir vor ein paar Jahren schon mal. Vergessen?
Eine Mischbereifung liegt dann vor, wenn man zweierlei Profile zusammen fährt.
Beim Autoreifen, hast du recht, nicht aber beim Motorradreifen.
Wenn du meinst.... Dann montier dir halt vorne nen Supersport und hinten nen Tourenreifen und fahr mal bei der Rennleitung vorbei und frag sie, bin schon neugierig drauf.
Ich habe jetzt keine Lust, dir das nochmal rauszusuchen.
Unter „Mischbereifung“ versteht der Gesetzgeber die unzulässige Kombination von Radial- und Diagonalreifen.