Darf man auch bei neueren Motorrädern nur mit Lenkerendenblinkern die nach hinten blinken fahren?
4 Antworten
Nein: “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig
Quelle: http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer
Hi! Ich habe einen Kumpel der seine alte Monster komplett umgebaut hat (richtig gut geworden!). Inklusive 900er Motor, Eigenbau Auspuffkrümmer und Unterflurschalldämpfer, gekürztes Rahmenheck und... Ochsenaugen die nach hinten strahlen, hinten keine Blinker mehr! Ich habe ihn gefragt wo die Pendants für den Tüv sind, und er zeigte mir stolz den vollen Fahrzeugschein. ALLES eingetragen! Wie er das geschafft hat? Fragt mich nicht. Aber es geht, auch nach 1.1.1987.. Ich würde aber wirklich empfehlen davor mal mit dem Prüfer zu reden und Argumente zurecht zu legen ;) Eigentlich ist es nicht erlaubt. Gruß
Alternativ gibt es jetzt ja auch Spiegel mit integrierten Blinkern, gar nicht mehr soo teuer.
Ich garantiere dir, dass die Polizei dich nicht mehr weiterfahren lässt. Ich habe vom TÜV eine Ausnahmegenehmigung bekommen, nur Lenkerendenblinker zu fahren, weil mein Lenker 110 cm breit ist. Trotzdem hat die Polizei auf einer Motorradveranstaltung zu mir gesagt, dass sie mich keinen Meter mehr fahren lassen, wenn sie mich damit wieder erwischen. WAs der TÜV genehmigt hat, interessierte sie nicht, auch als ich die Eintragung vorlegte. AUch der TÜV könne sich Mal irren, und keine Blinker hinten ist bei der Pozilei ein absolutes no-go, auf gut deutsch gesagt.