Fahren ohne Kat?
Servus.
Ich werd mir demnächst den LeoVince LV One für meine Tuono 125 kaufen.
Allerdings ist da kein Katalsysator dabei, der kostet 100€ extra.
Der Auspuff hat e-Nummer und ist für die Tuono homologiert.
Wenn ich jetzt ohne Kat fahre, schadet das dem Motor irgendwie?
Und welche Strafe wäre zu erwarten wenn das auffällt (was nicht passieren sollte da die Polizei bei einer normalen Kontrolle wohl kaum Abgaswerte messen wird und die ABE ja da ist)?
2 Antworten
Die Betriebserlaubnis erlischt, da das Abgasverhalten verschlechtert wird. Selbst wenn’s bei einer Kontrolle nicht auffällt, beim nächsten TÜV bleibst du hängen.
...TÜV in 2 Jahren...
Schön, dass du nicht erst in 2 Jahren den Kat einbaust, sondern nach dem Auspuffkauf ....nur ein paar Tage.... mit dem Kat-Einbau wartest!
(Ironiemodus aus)
Das definitiv nicht. Aber in den paar Tagen trägst du zum Schaden im Ansehen der Biker Gemeinschaft bei.
Rücksichtnahme auf andere Menschen scheint heutzutage sowieso der Vergangenheit anzugehören.
Ja wenn juckt es, wenn du mal "ein paar Tage" zu laut unterwegs ist?
Wen juckt es, wenn da ein paar Jugendliche nachts mit Lautsprecher durch die Siedlung laufen und laut Musik spielen? Die sind doch eh in 5 Minuten weg.
Wen juckt es, wenn der Nachbar mal wieder um 23 Uhr bohrt? Dauert doch nur ganz kurz.
Dass man nicht die einzige Person auf dem Planeten ist, scheint vielen nicht bewusst zu sein. Und dass man nicht das einzige Arschloch ist, noch weniger.
Ja, eine Person macht das das Kraut nicht fett. Aber diese eine Person mehr kann das Fass, das andere befüllt haben, zum Überlaufen bringen.
Wenn da nur eine Gruppe Jugendliche mit Lautsprecher unterwegs wären, würde ich vermutlich nicht mal was sagen. Aber wenn ich alle halbe Stunde von so nem scheiß Lautsprecher geweckt werde schreie ich halt auch mal runter, dass die ihren Scheiß ausmachen sollen.
Wenn nur dein Motorrad zu laut rum fährt wird auch keiner etwas sagen. Aber weil deines nicht das einzige ist, ist deines umso mehr frustrierend.
Ohne Kat: Tatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung (AO)
Alles andere wurde hier ja schon geschrieben.
Ja das meinte ich.
Vor dem TÜV in zwei Jahren kann ich den ja noch einbauen.