Kann mir jemand helfen (rechtliches/Tuning)?

2 Antworten

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Eine vorhandene E-Nummer reicht nicht aus, um einen zu lauten Auspuff legal fahren zu dürfen. Eine E-Nummer einer Abgasanlage muss genau zu dem Fahrzeug passen für das es geprüft wurde. Und wenn in den Daten des Prüfberichtes andere Codes als 00000 erwähnt wurden, dann darfst du diesen Endschalldämpfer trotz E Nummer nicht fahren.

Wenn der Auspuff die Werte nach U.1 bzw. U.2 überschreitet, musst da als Fahrzeughalter dafür sorgen, dass diese Werte nicht überschritten werden. Wie du das erfüllst ist deine Sache.

Wie dies geht, hat dir der TÜVler schon erklärt, anscheinend halt nur mit einer Vollabnahme. Das bedeutet, dass du nur damit das Bike legal bewegen darfst, unabhängig vom Auspuffthema.

Und ob der alte Auspuff "Stopfbar" ist, bleibt fraglich und ob das Dämmmaterial dann noch drinbleibt im Fahrbetrieb ebenso.

e13*2002/24*0643*01....

Das hat mit dem ESD nichts zu tun, sondern bedeutet, dass die Motorleistung deines Zweirades auf 35 kW beschränkt wurde.

Nachweis: https://biketown24.de/product/35-kw-48-ps-drossel-yamaha-mt09-rn29-e132002-240643/

Hibnweis: Solltest du lediglich im Besitz der Fahrerlaubnisklasse A2 sein, fährst du momentan ohne erfoderliche Fahrerlaubnis herum, wenn du die Fahrerlaubnis nach Dezember 2016 erworben hast. Grund: Die Ausgangsleistung (=85 kW) des Motors ist zu hoch.

„D.2/2.2" steht:„0000000".

So ist der Eintrag, wenn das Zweirad importiert wurde. Das hat nichts mit einen Einzelabnahme zu tun!

In 2013 hat mein Moped eine Abgasanlage der Firma MAB aus Itzehoe erhalten.

Zitat: " Bei der Auspuffanlage handelt es sich um einen Eigenbau der kein Typgenehmigungszeichen nach § 49 Abs. 2a StVZO erhalten kann"

Nichtsdestotrotz steht in Brief / Schein unter dem Punkt 2.2 : "292" und nicht "000".

Somit kann deine Erklärung nicht zutreffen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung