EG- Betriebserlaubnis - Auspuff mit E-Nummer: Darf Polizei Deutsche Papier verlangen?
Grüß' Euch.
Frage ausschließlich an Personen mit Fachkenntnis:
Darf ein Polizist bei einer "allgemeinen Verkehrskontrolle" deutschsprachige Papiere für zugelassene Anbauteile verlangen?
Hintergrund ist, dass ein Bekannter einen Auspuff IXRACE 2 für VFR 800 F/X Crossrunner 14-/15- schwarz mit EB- Betriebserlaubnis montiert hat und in eine solche Kontrolle geraten ist. Herbert hatte die spanische EG- Betriebserlaubnis dabei. Dort steht die Nummer drauf, die auch auf dem Auspuff steht, auch ist die Honda in den Papieren aufgeführt.
Nun verlangte der Polizeibeamte die "Deutschen Papiere". Die gibt es aber so gar nicht - wie sollte man sich in dieser Situation verhalten?
Meines Erachtens hat sowohl der Beamte bei der Polizeikontrolle, als auch der Deutsche, oder ein anderer Europäischer "TÜV" mit der Nummer auf dem Auspuff und seinem Computer genug, um die rechtmäßige Zulassung eines Auspuffs (auch mit Spanischen Papieren) für ein Fahrzeug kontrollieren zu können.
Beim Herbert hat sowohl die Prüfstelle für's Österreichische "Pickerl" (= entspricht unserer TÜV- Abnahme), als auch ein Deutscher Polizist bei einer o.g. Kontrolle "deutschsprachige EG-BE" verlangt.
Hat jemand rechtliche Hilfe?
Recht herzlichen Dank im Voraus,
Servus, Stefan
4 Antworten
In der EU gibt es derzeit 24 Amtssprachen. Nachfolgend wird nur auf die EU (ohne Österreich) Bezug genommen.
Kapitel VII Artikel 18 (2): "(2) Die Übereinstimmungsbescheinigung ist in einer der Amtssprachen der Gemeinschaft abzufassen. Jeder Mitgliedstaat kann verlangen, dass die Übereinstimmungsbescheinigung in seine Sprache oder Sprachen übersetzt wird."
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32007L0046
Demnach hätte die ABE auf spanisch grundsätzlich Gültigkeit. Ob jedoch auch die Polizei eine Übersetzung in die jeweilige Landessprache verlangen kann, kann ich aufgrund des Texts nicht verifizieren.
Mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung oder TÜV Bestätigung müsste man solchen Problemen beikommen können.
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In Bezug auf Österreich hatte ich mal etwas gelesen wonach ein Dokument vorhanden sein müsse, welches sinngemäß. österreichische Bedingungen erfüllt und mithin in dieser Amtssprache ausgeführt sein muss. Leider finde ich den entsprechenden Passus nicht.
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Grundsätzlich kann ich den Wunsch nach einer "lesbaren" Bescheinigung seitens der Ordnungsorgane nachvollziehen und sei es auf der (noch) gängigen Amtssprachen englisch.
Vielleicht kann der Importeur Erhellendes dazu beitragen: https://ixil.de/impressum/
Weisst du, ganz am Ende von der Geschichte wird man deinem Herbert wahrscheinlich nichts anhaben können, es sei denn, die EG-BE ist gefälscht. Spanisch ist eine offizielle Amtsprache innerhalb der EU. Trotzdem würde ich das Ding eintragen lassen (Fahrzeugschein).... siehst ja was passiert. Bei einer Kontrolle würde ich sagen "ich habe keine ins deutsche übersetze Papiere zu dem Auspuff vorliegen, könnte aber versuchen, sie Ihnen nachzureichen". TÜV ist eine andere Geschichte, da ist eintragen lassen wohl besser, weil eine Behörde (wie die Zulassungsstelle, der TÜV ist aber keine Behörede) in der Lage sein muss, ein solches Papier zu überprüfen.
Moin Stefan,
mein Moped war einmal mit IXIL-ESD ausgerüstet. Diese Tröten waren in den Papieren (Fahrzeugschein) eingetragen. Mir liegt noch das Originaldokument vor: Ausgefertigt in spanischer und englischer Sprache. "Component Type-Approval Certificate in Respect of a Non-Original Exhaust System for a Type of Motorcycle According to Direchtivew 97/24/EC - Chap IX."
Dem Ordnungsamt lag somit keine Übersetzung vor, sonst wäre das Papier in meinen Händen.