Laseranlage
An meinem Motorrad war beim Kauf eine Laser Anlage angebaut . Mittlerweile war ich beim TÜV bin auch ohne Mängel durchgekommen . Nun hab ich gesehen das auf dem Endtopf : for racing use only steht . Der TÜV-Prüfer hat nix gesagt obwohl er sich die Anlage genau angesehen hat . Nun meine Frage was kann mir passieren wen mich die Rennleitung anhält ?
1 Antwort
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Erlöschen der BE: http://www.bma-magazin.de/rechtstipp/rechtstipp-erloeschen-der-betriebserlaubnis-.html
Daraus folgt:
Tatbestand Nr. 803600 Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war. § 3 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 StVG; 175 BKat B-Verstoß
= 3 Punkte + 50Euro