Motorradkauf (gebr.) in Frankreich bei einem BMW-Händler u. Überführung u. Zulassung in Deutschland
Hallo, liebe Internetgemeinde,
wir haben gestern bei einem BMW-Händler in Frankreich ein gebrauchtes Motorrad gesehen welches uns sehr gut gefällt und wir schon lange im Auge haben. Nun mache ich mir unter anderem folgende Gedanken:
Was muss man beachten bei einem Kauf in Frankreich bei einem BWM-Händler?
TVA-Steuer fällt in Frankreich nicht an - muss dann aber in Deutschland bezahlt werden (19% MwSt.)? Geht das ohne Probleme oder muss ich erst in Frankreich bezahlen und in Deutschland auch und dann erfolgt die Rückerstattund erst aus Frankreich, wenn ich eine Bestätigung vorlege? Brauche ich im Vorfeld irgendwelche Bescheinigungen vom Finanzamt oder vom Zoll?
Was ist für eine problemlose Zulassung in Deutschland notwendig?
Gibt es ein Überführungskennzeichen für Motorräder nach Deutschland oder darf man es nur auf einem Anhänger transportieren?
Was für Unterlagen braucht der TÜV? Bekommt man alle Unterlagen ohne Probleme?
Welche Unterlagen muss der BMW-Händler in Frankreich mit dem Kauf liefern?
Ich bin sicher, der ein oder andere hat Erfahrungen mit einem Motorradkauf im Ausland gemacht - vielleicht sogar in Frankreich - und kann mir wertvoll und nützliche Tipps geben. Vielen Dank im Voraus.
Sonnige Grüße Jörg
1 Antwort
Ich weiß nicht wo Du beim Zoll angerufen hast, aber Du mußt vielleicht beim Deutschen Zoll auch nicht nochmal bezahlen da es sich ja um ein gebrauchtes Fahrzeug handelt, das ja bereits in der EU versteuert ist? Du kannst ja mal an einer anderen Zollstelle z.B. in Frankfurt nochmal nachfragen.