Kann ich eine neues Motorrad Bj 2009 in Deutschland noch zulassen?
Das Motorrad Bj 2009 wurde 2010 in Deutschland beim Vertragshaendler gekauft jedoch noch nicht zugelassen. Kann es Probleme geben wegen geaendreter Abgasvorschriften etc?
3 Antworten
War es wirklich noch nie zugelassen? Auch nicht nur für einen Tag? Vertragshändler sind normalerweise nicht total bescheuert. Check mal den Brief (Zulassungsbescheinigung II) , Händler melden Bikes manchmal kurzfristig an, um preislich flexibler sein zu können, Bj, 2009 und Kaufdatum 2010 geben da etwas Anlass zur Hoffnung.
Ansonsten ... weiter geht es bei der Antwort von "loted"
Guten Morgen, danke fuer Eure Antworten. Es handelt sich um eine KTM 530 EXC. Das Motorrad habe ich 2010 gekauft und wollte es eigentlich nach Asien exportieren aber es ist letztlich nie dazu gekommen und sie steht seit dem im Keller. Das Motorrad war in der Tat nie angemeldet.
Die einzige Möglichkeit für die Hersteller, nächstes Jahr doch noch Modelle nach Euro-3-Norm zu verkaufen, ist die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für eine sogenannte auslaufende Serie beim Kraftfahrtbundesamt. Allerdings ist die Menge begrenzt, es dürfen höchstens zehn Prozent der 2015 und 2016 in Deutschland verkauften Stückzahl des betreffenden Models in den Handel kommen. Falls diese Menge kleiner als 100 Exemplare war, darf auf die 100 aufgerundet werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt bis einschließlich 2018 und dürfte vor allem für kleine Hersteller interessant sein, die ohnehin nur geringe Stückzahlen absetzen.
https://www.heise.de/autos/artikel/Die-Euro-4-fuer-Motorraeder-und-die-Folgen-3312359.html
Wenn dein altes Motorrad wirklich noch NIE zugelassen wurde, also nicht mal eine Tageszulassung, dann denke ich wirst du beim Amt in die Röhre schauen, denn jedes Motorrad, was nicht die EURO 4 erfüllt, darf nicht mehr neu zugelassen werden. Deshalb haben bei der Umstellung viele Händler schnell bei ihren ganzen EU3 Modellen eine Tageszulassung gemacht, um die weiterhin verkaufen zu können.
Es gibt zwar Ausnahmen hinsichtlich ABS/Kombibremse bei Kleinserien, aber spätestens bei den Lautstärke/Abgasnormen schätze ich fliegst du raus. Ich persönlich gehe nicht davon aus, dass du sie zulassen kannst, jedoch wird erst u.U. ein Gang zum Amt Klarheit bringen. Wäre vielleicht noch hilfreich zu wissen, was für ein Motorrad du genau hast.
Oder TÜV/Werkstatt, die können dir vielleicht die Abgaswerte auslesen und nennen und ob die im rechtlichen Rahmen sind? (bin mir da unsicher)