Streetfighterumbau

2 Antworten

keine genemigung pflicht abauen was du willst vollverkleidung wird ausgetragen und die neuen teile werden eingetragen wenn du ein teile gutachten hast

höre ich auch zum ersten mal! du kannst abbauen was du willst, zumn. an verkleidung! solange du damit keine blinker, licht oder andere wichtige sachen abmontierst geht das in ordnung.