Wann sind Luftfiltern eintragungspflichtig?
Sind Luftfilter, wie sie von K& N oder anderen angeboten werden, eintragungspflichtig? Die werben ja teilweise mit mehr Leistung, sind aber keine "Sportluftfilter" oder ähnliches für die Rennstrecke. Wie ist das geregelt, wo ist die Grenze?
1 Antwort
Solange die Sportfilter im "geschloßenem" Luftfiltergehäuse verbaut sind kräht kein Hahn danach. Offene (freiliegende) Sportluftfilter sind lt. STVO verboten, da das Ansauggeräusch zu laut ist. Es gibt aber auch Ausnahmen. Z.B. wenn ein Luftfilter (ältere Baujahre) bereits 1x eingetragen wurde, dann darfst auch einen Sportluftfilter draufbauen. Also bei uns in Austria ist es so. Wie es in Deutschland gehandhabt wird, weiß ich nicht. Ein Deutscher Kumpel hat eine alte GSXR und bei dem sind 4 K&M Sportluftfilter eingetragen. lg hj