Seit kurzem habe ich eine Sitzbankabdeckung (Suzuki Original) für meine GSX1250. Unter Auflagen/Hinweise steht in der ABE :
"Bei montierter Sitzbankabdeckung darf kein Beifahrer mitgenommen werden.Die Sitzplatzanzahl reduziert sich auf 1."
Das bedeutet nach Ansicht der Polizei und meiner wenigkeit das die Soziusrasten und der Haltegriff bei Montage der Abdeckung abgeschraubt werden dürfen da sich die Anzahl der Sitzplätze auf einen reduziert hat.
Ist hier eventuell jemand in der Lage mir zu erklären warum der TÜV anderer Ansicht ist und bei montierter Abdeckung,entfernten Rasten und Haltegriff das Mopped auf Einmannbetrieb umschreiben will??