ABE,TÜV und Polizei
Seit kurzem habe ich eine Sitzbankabdeckung (Suzuki Original) für meine GSX1250. Unter Auflagen/Hinweise steht in der ABE :
"Bei montierter Sitzbankabdeckung darf kein Beifahrer mitgenommen werden.Die Sitzplatzanzahl reduziert sich auf 1."
Das bedeutet nach Ansicht der Polizei und meiner wenigkeit das die Soziusrasten und der Haltegriff bei Montage der Abdeckung abgeschraubt werden dürfen da sich die Anzahl der Sitzplätze auf einen reduziert hat.
Ist hier eventuell jemand in der Lage mir zu erklären warum der TÜV anderer Ansicht ist und bei montierter Abdeckung,entfernten Rasten und Haltegriff das Mopped auf Einmannbetrieb umschreiben will??
1 Antwort
Die Antwort ist etwas unbefriedigend, weil ich den erwähnten Anhang im § 61nicht finden kann: http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#61 Die Fußrasten und der Haltegriff müssen entfernt werden, sonst wäre dein Moped kein reiner 1-Sitzer. Deswegen muß auch diese Veränderung in den Schein eingetragen werden, da dort steht, dass dein Moped zwei Sitzplätze hat ( s. Punkt "S.1" im Schein). Du kannst das Moped als generellen Einsitzer eintragen lassen, verbunden mit dem Hinweis unter Feld "2.2": "zu S.1: Wahlw. 2, dann Fussrasten u. Haltegriff f. Beifahrer anbauen". Hilft dir das weiter?
Da hilft mir der Gesetzestext schon weiter:
§ 61 Halteeinrichtungen für Beifahrer sowie Fußstützen und Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen. (1) Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden darf, müssen mit einem Haltesystem für den Beifahrer ausgerüstet sein, das den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
In dem Fall bleibt nur die walweise Eintragung ...obs der Grau-ääääh Blaukittel kapiert??