ABE,TÜV und Polizei

1 Antwort

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Die Antwort ist etwas unbefriedigend, weil ich den erwähnten Anhang im § 61nicht finden kann: http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#61 Die Fußrasten und der Haltegriff müssen entfernt werden, sonst wäre dein Moped kein reiner 1-Sitzer. Deswegen muß auch diese Veränderung in den Schein eingetragen werden, da dort steht, dass dein Moped zwei Sitzplätze hat ( s. Punkt "S.1" im Schein). Du kannst das Moped als generellen Einsitzer eintragen lassen, verbunden mit dem Hinweis unter Feld "2.2": "zu S.1: Wahlw. 2, dann Fussrasten u. Haltegriff f. Beifahrer anbauen". Hilft dir das weiter?


Alpen 
Beitragsersteller
 18.12.2013, 13:40

Da hilft mir der Gesetzestext schon weiter:

§ 61 Halteeinrichtungen für Beifahrer sowie Fußstützen und Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen. (1) Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden darf, müssen mit einem Haltesystem für den Beifahrer ausgerüstet sein, das den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

In dem Fall bleibt nur die walweise Eintragung ...obs der Grau-ääääh Blaukittel kapiert??

deralte  18.12.2013, 13:45
@Alpen

Er wird es kapieren. Wenn es hilft, kann ich dir meinen Fathzeugschein übermitteln (Fax, Mail etc.)