In jedem Fall reichst Du den Schaden bei Deiner Versicherung ein, denn Deine Haftpflicht haftet für alle Schäden, die Du im Zusammenhang mit dem Betrieb des Motorrads anderem zufügst (in diesem Fall: der Feuerwehr, die zur Abwehr von Umweltschäden und weiteren Unfällen ausrücken musste, um das Öl aufzunehmen usw.).

Ob es sich lohnt, den Schaden selber zu regulieren oder ob Du ihn lieber über erhöhte Prämien über die Jahre auffängst hängt ein bisschen von Deiner momentanen Schadenfreiheitsklasse und der damit zusammenhängenden Prämie ab, aber auch von den (internen) Regeln, die Deine Versicherung anwendet. Seriöse Versicherungen bieten aber an, dass Du den Schaden bis zu x Monate nachträglich noch bei Ihnen "ausgleichen" kannst, um einer Hochstufung zu entgehen - und einige rechnen Dir sogar vor, bis zu welcher Höhe es sich lohnt, den Schaden direkt selbst zu regulieren.

Meine ganz persönliche Faustregel: wenn der Versicherungsbeitrag durch ein Schadensereignis um mehr als 10% steigen würde UND das Schadensereignis deutlich unterhalb der Schmerzgrenze (bei mir: 1000 Euro) liegt, dann zahl ich selber. Versicherung schließe ich nicht für Kleinkram (dazu gehört für mich 650 Euro) sondern für Großschäden ab.

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Soweit ich das sehen kann - keine Gefährdung (scharfe Kanten usw.), keine deutliche [nachweisbare] Belästigung (z.B. durch Schmutz für den nachfolgenden Verkehr), keine Eingriffe in Lärm- und Abgasverhalten oder Sicherheitssysteme - sollte das so durchgehen... und im Zweifelsfall ist das doch eine Notreparatur, die Du gerade angefertigt hast, um nach einem Unfall mit dem Motorrad direkt zur Werkstatt zu fahren...

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Ganz einfach gesagt: mit Luftfilterdeckel, sofern für diesen Luftfilter so vorgesehen, hast Du einen definierten Luftweg durch den Filter: da wo ein Loch ist kommt die Luft rein, da wo sie aus dem Filterkasten abgesaugt wird geht sie raus - und zwischendurch durch genau das Filterelement, das dazwischen liegt. Je mehr Filter, desto mehr Widerstand (vulgo: weniger Leistung) aber auch desto mehr Filterwirkung (Schutz des Motors vor dem Eindringen von Fremdkörpern, Verschleiß). Da hat sich typischerweise der Hersteller was bei gedacht... entfernt man den Deckel, kann es dazu kommen, daß der Luftweg "kurzgeschlossen" wird und dementsprechend schlechter gefilterte Luft (aber mehr davon) am Motor ankommt.

Ein Nebenkriegsschauplatz, der den Motor nicht stört, ist das ggfs. veränderte Geräuschverhalten des Motors, was Dir interessante Gespräche mit der Rennleitung bescheren kann.

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Prinzipiell ist nach StVZO fast alles zulassungsfähig, wenn man ein paar einfache Regeln befolgt. Die einfachste Regel: möglichst nur Teile verbauen, für die eine ABE oder Typgenehmigung vorliegt - das macht die Abnahme bei den Herren in Grau/Blau einfacher bzw. überflüssig.

Andererseits sind auch viele Sachen machbar, wenn Du Teile verbaust, die eben keine ABE haben (zum Beispiel weil sie aus der Mongolei kommen oder weil Du sie selber gebaut hast) - hier kommt es immer auf den zuständigen Inschenör beim TÜV an. Hier gilt die einfache Faustregel: je detaillierter Du Dein Vorhaben vorher mit dem dann zuständigen abnehmenden Ingenieur abgesprochen hast, umso wahrscheinlicher ist eine erfolgreiche und problemlose Abnahme. Hilfreich ist dabei vielleicht auch, wenn Du ihm nicht das Gefühl gibst, daß Du ihn nicht magst (fachlich oder persönlich), sondern ganz im Gegenteil von vorneherein klar machst, daß Du von seiner Erfahrung usw. dahingehend profitieren willst, daß die Abnahme ohne Hindernisse durchgeht... quasi ein bisschen das Ego streicheln.

Für Deine eigentliche Frage: schau mal bei http://www.procon-design.de/technik.htm - das ist direkt der zweite Treffer bei Google (der erste ist Deine Frage). Da kann man sicherlich eine Daumenbremse erwerben, aber sie sprechen nur von Kombination mit der Fußbremse nach StVO und nicht von Zulassungsfähigkeit nach StVZO.

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Mein ganz persönlicher Tip: tu Dich mit ein paar Kumpels zusammen und frag dann bei der GTÜ oder einer anderen kleinen Prüforganisation nach, ob sie für eine Abnahme zu Euch kommen. Ist meistens kein Problem, solange geeignete Räumlichkeiten vorhanden sind und (ggfs. extern beim zugelassenen Fachmann) die AUK gemacht werden kann, sofern notwendig.

Hat früher mit den Nachbarn zusammen ganz gut funktioniert, aber da gab's eine echte Landmaschinenwerkstatt, wo das gemacht wurde, vielleicht ging's deswegen. War auf jeden Fall schöner als sich beim TÜV dumm anmachen zu lassen, weil der Prüfer zu blöd war, in seiner Liste den CO-Grenzwert richtig rauszusuchen.

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In dem Moment wo Du den Killschalter umgelegt hast ist die Zündung abgeschaltet worden - damit war der Motor gegebenenfalls noch mit "Restbenzin" versorgt, das nicht mehr gezündet wurde. Teile davon verirren sich dann gerne unverbrannt in den Auspuff. Als Du den Killschalter wieder zurückgeschaltet hast ist dieses Benzin möglicherweise gezündet worden - nennt sich auch Fehlzündung.

Solange Du jetzt nicht regelmäßig mit dem Killschalter spielst ist das nicht weiter schlimm. Das machen einige sogar absichtlich, z.B. bei Tunneldurchfahrten, weil es so schön knallt (die sind aber auch durchgeknallt...)

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Meine eigene Herangehensweise: je mehr ein Mitfahrer sich mit Motorradfahren auskennt, desto mehr darf er wiegen.

Denn: ein "Laie" kann durchaus mal etwas falsch machen (eine Bekannte von mir lehnt sich in den Kurven immer nach außen, weil sie Angst hat runterzufallen), und wenn die Masse dieses Laien dann noch erheblich ist kann das gefährlich sein.

Umgekehrt ist ein (relativ) schwerer Sozius, der einfach nur beim Fahren "mitgeht", subjektiv unkritischer für mich als Fahrer, da ich davon ausgehe, daß er eben solchen Blödsinn nicht machen wird.

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Gewerbliche Anbieter müssen für ihre Inserate bezahlen, private Anbieter sind (solange sie keine Sonderoptionen buchen) kostenlos. Über diese Mischkalkulation kommen die Anbieter schon auf ihren Schnitt - da bedarf es gar nicht mehr so viel externer Werbung...

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Wenn Du für das Motorrad ein CoC (Certificate of Conformity) hast dann hast Du es relativ einfach. Dieses CoC bedeutet, daß das Fahrzeug den einschlägigen europäischen Vorschriften entspricht. Und damit sollst Du in der Theorie auch Dein selbst aus England importiertes Motorrad hier ohne weiteres zulassen können.

Leider sind diese eher theoretischen Betrachtungen in der Praxis nicht viel wert, da die Briten andere Zulassungsbestimmungen haben als wir - viele Fahrzeuge, die in GB "street legal" sind, würden in Deutschland keine Plakette bekommen (u.a. bei "custom bikes") bzw. erst nach Vollabnahme - das ist der Weg für alles ohne CoC.

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Wenn Deine zusätzlichen Verkleidungsteile eine ABE für Dein Mopped haben (Allgemeine Betriebserlaubnis) dann mußt Du sie nicht eintragen lassen, aber die ABE ist mitzuführen.

Gibt es ein Teilegutachten von einer berechtigten Stelle, dann ist die Verkleidung entweder sofort oder "bei nächster Gelegenheit" (was genau steht dann im Gutachten) eintragen zu lassen. In diesem Fall ist es gut, wenn der eintragende die Verkleidung als optional einträgt - sonst mußt Du wieder hin, wenn du sie mal abbauen willst.

Wenn Du weder ABE noch Teilegutachten hast, dann vergiss es einfach - dann gibt's ne richtig teure Abnahme (Gutachten), und das willst Du nicht bezahlen. Schau sonst auch mal hier: http://www.motorradfrage.net/frage/wenn-ich-mir-die-verkleidung-einer-buell-xb12r-an-meine-ducati-baue-muss-ich-das-dann-eintragen-lassen

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Auch wenn ich mich mit der rein rechtlichen Situation nicht wirklich besser auskenne als Du - die Praxis zeigt, daß man viele Informationen auch ohne "Anrecht" bekommen kann.

  • Zum Ausschluß eines Diebstahls kann man z.B.
    • sich den letzten vorhandenen HU/AUK-Bericht vom Verkäufer zeigen lassen - auch wenn das Motorrad abgemeldet ist, so ist doch dort die VIN vermerkt. Wenn das Fahrzeug also bei der letzten Prüfung mit dieser VIN zugelassen war, dann ist das ein gutes Indiz dafür, daß es eben nicht gestohlen ist (bzw. bis zu diesem Termin nicht gestohlen war).
    • Wenn der neue Verkäufer vom Halter lt. HU-Bericht abweicht, kann man den vorherigen Halter kontaktieren (Adresse steht ja drauf)...
    • Was sagt denn der Händler / Importeur zur Maschine? Die wissen meist auch was, insbesondere weil kluge Köpfe einen Diebstahl auch dort bekanntgeben, damit bei der nächsten Wartung beim Markendealer die Software eine Warnung ausspuckt.
    • Wenn gar keine Papiere vorhanden sind, also weder Brief noch Schein noch Untersuchungsnachweise noch Wartungsunterlagen noch was weiss ich alles, dann hilft manchmal auch eine ganz unbürokratische Anfrage beim netten Dorfpolizisten... der kann nämlich beim KBA nachgucken lassen.

Dein Problem mit der Doublette, also zwei Fahrzeuge mit identischer VIN, wird man so allerdings nicht in den Griff bekommen.

Jetzt aber mal Butter bei die Fische: wer kauft ein Fahrzeug ohne Papiere von einem offensichtlich ja nicht vertrauenswürdigen Verkäufer (sonst würdest Du die Frage ja nicht stellen)? Meine Vorgehensweise in so einem Fall wäre ja, daß ich erst mal alles (s.o.) soweit möglich abkläre und dann mit dem VK gemeinsam zur Zulassangsstelle tapere und dort das Mopped zulasse - wenn's nicht klappt bekommt er kein Geld und ist direkt für weitere Nachfragen greifbar...

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