Als Anfänger kannst du schon einiges machen, aber richte dich darauf ein, einiges an Verschleiss zu haben, bzw. vieles unnötig neu zu machen.

Ob 300 Euro als Budget ausreichend sind, hängt im wesentlichen davon ab, wie leicht du an Ersatzteile kommst und was du schon an Werkzeug hast, bzw. was du noch besorgen musst.

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Jeder vernünftige Händler gibt dem Käufer in Ruhe eine gute Einweisung und zeigt alle Funktionen und Sicherheitsausstattungen.

Frage auf jeden Fall nach dem Luftdruck, regelmäßigen Werkstattchecks und Inspektionsintervallen.

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Frage zum Rücktritt

Hallo zusammen,

mein Cousin von mir hat sich die neue KTM 390 Duke bestellt. Kaufdatum war Ende Juli. Er ist ein Fahranfänger und das wäre seine erste Maschine. Das Motorrad wird voraussichtlich im April da sein (laut Händler aufgrund der sehr hohen Nachfrage). Nun liest man im Internet in diversen KTM-Foren von lauter Defekten und Fehlern. So ist Jemandem nach seiner ersten Ausfahrt von irgendwo Flüssigkeit ausgelaufen, Einigen geht im Stand die Maschine aus und springt dann nur bedingt wieder an. Das hat ihn stutzig gemacht. Endgültig fiel der Groschen dann, als ein Verwandter von uns, bereits Besitzer einer nagelneuen 390 Duke, auch diverse technische Fehler hatte, u.a. das Problem mit dem Anspringen. Da er technisch nicht so begabt ist, ist ihm wichtig, dass seine erste Maschine so zuverlässig wie möglich ist. Jetzt würde er gerne vom Kaufvertrag zurücktreten und sich nach einer anderen Maschine umsehen? Geht das noch, wenn die Lieferung des Motorrads noch ein halbes Jahr in der Zukunft liegt? Wie sind eure Erfahrungen? Dazu noch eine Frage zu einer Klausel, die ihn seinem Kaufvertrag steht. Da heißt es, dass "der Käufer verpflichtet ist, das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellungsanzeige abzunehmen." Verstößt er dagegen, muss er dem Händler laut Vertrag Schadensersatz in Höhe von 15% des Kaufpreises bezahlen. Bedeutet das, dass die Schadensersatzpflicht erst 14 Tage nachdem das Motorrad beim Händler ist gilt? Desweiteren heißt es, dass der Kunde, in diesem Fall mein Cousin, in diesem Zusammenhang das Recht hat, dem Händler nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Kann man damit irgendwas drehen? Könnte man mit dem Argument kommen, dass die Nachfrage ja so hoch sei, dass die Maschine meines Cousins mit Sicherheit einen neuen Abnehmer finden wird? Hoffe ihr habt diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht und bedanke mich im voraus für eure Kommentare.

Schöne Grüße

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Wenn es ein seriöser Händler ist, wird er die Vertragsstornierung durchführen, da die Maschine - bekanntermaßen - voller Mängel ist.

Dein Cousin soll den Händler auf die Unmengen an Arbeit hinweisen, welche im Rahmen der Gewährleistungspflichten auf den VERKÄUFER zukommen.

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Beim 2-Takt-Motor musst du Öl und Benzin selbst mischen. Schwer ist das nicht.

Das richtige Gemischverhältnis sagt dir der Verkäufer oder im Internet findeste schnell Hilfe.

Der 4-Takter macht das alleine. Dafür ist die Wartung etwas anfälliger, wobei sich das ausgleicht, da sie vom Kauf sehr günstig sind.

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