Frage zum Rücktritt

4 Antworten

Kehrt wieder auf den Boden zurück, du und dein Cousin. Wie so oft, vermiest einem jeder negative Pimpelkram die Freude. Die Super Duke ist ein geiles Geschoss, wird 100 gute Gründe geben, sich für die Maschine entschieden zu haben. Vertrag ist sowieso Vertrag, reklamieren, falls wirklich was sein sollte. Entspannt abwarten und Tee trinken, bis das ersehnte Moped eintrifft --> und dann ab dafür, ungebremsten Fahr- spass erleben ;-)) Gruss jj


Spider  20.10.2013, 20:30

Super Duke und Duke 390 - da ist a bisserl a Unterschied ... (whistle)

Nitro  20.10.2013, 22:52
@Spider

Ja die 390 hat mit der Super Duke nichts zu tun,gebe dir aber sonst recht. Und wie so oft haben Vertäge heut oft nichts zu sagen,den es geht um Geld und über das wird dann vieles geregelt.

my666  22.10.2013, 07:33
@Spider

Na komm, die 1000ccm und 140 PS machen ja nicht so den Unterschied... ;-)))))

Wenn es ein seriöser Händler ist, wird er die Vertragsstornierung durchführen, da die Maschine - bekanntermaßen - voller Mängel ist.

Dein Cousin soll den Händler auf die Unmengen an Arbeit hinweisen, welche im Rahmen der Gewährleistungspflichten auf den VERKÄUFER zukommen.

Macht es doch nicht so kompliziert: " Sehr geehrter Herr ......., aus gesundheitlichen Gründen kann ich in nächster Zeit mit großer Wahrscheinlichkeit kein Motorrad mehr fahren. Deshalb trete ich von dem Vertrag ......... zurück. Da Ihnen kein wirtschaftlicher Schaden entsteht, sind etwaige Schadensansprüche ungerechtfertigt. Mit freundlichen Grüßen ......"

Gesundheitliche Gründe brauchst Du nicht offenlegen. Und wenn, "ich habe einen schweren Motorradunfall gesehen, nun habe ich panische Angst Motorrad zu fahren" ist ein gesundheitlicher Grund. "Nächste Zeit" ist ein dehnbarer Begriff und nicht konkretisiert. Gruß Bonny


disabler  19.10.2013, 22:01

Bonny, ich muss Dir widersprechen: es ist nicht das Problem des Händlers, wenn der Käufer sich ein Bein bricht oder so.

Bonny2  19.10.2013, 22:34
@disabler

Ist schon klar. So war es auch nicht gemeint. Es soll nur klarmachen, dass der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten muss. Der Verkäufer könnte ja klagen, aber da ihm kein Schaden entsteht, hat er wenig Chancen auf Erfolg. Daher wird er wohl vom Kaufvertrag zurücktreten. ---- Gruß Bonny

disabler  20.10.2013, 03:15
@Bonny2

Der Verkäufer braucht meines Wissens gar keinen Schaden nachzuweisen, er kann einfach auf Erfüllung des Vertrags bestehen. Das Prinzip "Pacta sunt servanda" gilt nicht nur wenn sonst dem Verkäufer Schaden entsteht. Will heißen: auch ohne einen nachweisbaren Schaden hat er gute Chancen auf Erfolg vor Gericht..

Dass viele Verkaüfer sich aus Kulanz auf Rücktritte einlassen, ändert nichts daran.

ShinjiTao 
Beitragsersteller
 19.10.2013, 21:42

Danke erst mal für den Vorschlag :). Uns geht es um die Klausel mit den 15%, die der Händler verlangen würde. Kann man davon irgendwie wegkommen?

disabler  19.10.2013, 22:03
@ShinjiTao

Die Klausel hat nichts mit Rücktritt zu tun: sie bezieht sich darauf, dass wenn das Motorrad endlich da ist, es innerhalb von 14 Tagen abzuholen und zu bezahlen ist. Die 15% werden dann zusätzlich zum Kaufpreis fällig und nicht stattdessen.

Frag erstmal den Händler - und dann ggf. einen Anwalt..

Ich würde mich da auch nicht sooo kirre machen lassen - ne neue KTM sollte eigentlich kein Bastelobjekt sein - sonst hat der Händler ja sowieso erstmal ein Problem.

Zwei Bekannte hatten auch schon unabhängig voneinander Problemchen mit neuen Mercedes - das ja heißt aber doch erstmal nix. Findet sich sicher auch bei Audi, BMW usw. (um mal bei den Autos zu bleiben) ist manchmal purer Zufall was man so hört oder was angeblich oder tatsächlich so alles nicht funzt..


ShinjiTao 
Beitragsersteller
 19.10.2013, 21:08

Aber wäre es generell noch möglich zurückzutreten?

tomtom41  19.10.2013, 21:25
@ShinjiTao

Keine Ahnung - wie gesagt frag einen Anwalt was der Spaß kostet - ganz aus Langeweile unterzeichnet man einen Vertrag ja normalerweise nicht....

disabler  19.10.2013, 21:59
@ShinjiTao

Generell nicht möglich. Ausführlicher - in meiner Antwort :)

tomtom41  19.10.2013, 22:12
@disabler

Naja - der gute Kaufmann klagt selten. Viell. hat der Händler einen anderen an der Angel, der den Vertrag übernimmt und ist garnicht so böse wenn er ein anderes Möpp nimmt. Fragen kann er ja mal ...

Andere Möglichkeit:

Mopped versuchen schon vor Auslieferung weiter zu verschickern - scheint ja ordentlich Wartezeit darauf zu sein.