Frage zum Rücktritt
Hallo zusammen,
mein Cousin von mir hat sich die neue KTM 390 Duke bestellt. Kaufdatum war Ende Juli. Er ist ein Fahranfänger und das wäre seine erste Maschine. Das Motorrad wird voraussichtlich im April da sein (laut Händler aufgrund der sehr hohen Nachfrage). Nun liest man im Internet in diversen KTM-Foren von lauter Defekten und Fehlern. So ist Jemandem nach seiner ersten Ausfahrt von irgendwo Flüssigkeit ausgelaufen, Einigen geht im Stand die Maschine aus und springt dann nur bedingt wieder an. Das hat ihn stutzig gemacht. Endgültig fiel der Groschen dann, als ein Verwandter von uns, bereits Besitzer einer nagelneuen 390 Duke, auch diverse technische Fehler hatte, u.a. das Problem mit dem Anspringen. Da er technisch nicht so begabt ist, ist ihm wichtig, dass seine erste Maschine so zuverlässig wie möglich ist. Jetzt würde er gerne vom Kaufvertrag zurücktreten und sich nach einer anderen Maschine umsehen? Geht das noch, wenn die Lieferung des Motorrads noch ein halbes Jahr in der Zukunft liegt? Wie sind eure Erfahrungen? Dazu noch eine Frage zu einer Klausel, die ihn seinem Kaufvertrag steht. Da heißt es, dass "der Käufer verpflichtet ist, das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellungsanzeige abzunehmen." Verstößt er dagegen, muss er dem Händler laut Vertrag Schadensersatz in Höhe von 15% des Kaufpreises bezahlen. Bedeutet das, dass die Schadensersatzpflicht erst 14 Tage nachdem das Motorrad beim Händler ist gilt? Desweiteren heißt es, dass der Kunde, in diesem Fall mein Cousin, in diesem Zusammenhang das Recht hat, dem Händler nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Kann man damit irgendwas drehen? Könnte man mit dem Argument kommen, dass die Nachfrage ja so hoch sei, dass die Maschine meines Cousins mit Sicherheit einen neuen Abnehmer finden wird? Hoffe ihr habt diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht und bedanke mich im voraus für eure Kommentare.
Schöne Grüße
4 Antworten
Kehrt wieder auf den Boden zurück, du und dein Cousin. Wie so oft, vermiest einem jeder negative Pimpelkram die Freude. Die Super Duke ist ein geiles Geschoss, wird 100 gute Gründe geben, sich für die Maschine entschieden zu haben. Vertrag ist sowieso Vertrag, reklamieren, falls wirklich was sein sollte. Entspannt abwarten und Tee trinken, bis das ersehnte Moped eintrifft --> und dann ab dafür, ungebremsten Fahr- spass erleben ;-)) Gruss jj
Wenn es ein seriöser Händler ist, wird er die Vertragsstornierung durchführen, da die Maschine - bekanntermaßen - voller Mängel ist.
Dein Cousin soll den Händler auf die Unmengen an Arbeit hinweisen, welche im Rahmen der Gewährleistungspflichten auf den VERKÄUFER zukommen.
Macht es doch nicht so kompliziert: " Sehr geehrter Herr ......., aus gesundheitlichen Gründen kann ich in nächster Zeit mit großer Wahrscheinlichkeit kein Motorrad mehr fahren. Deshalb trete ich von dem Vertrag ......... zurück. Da Ihnen kein wirtschaftlicher Schaden entsteht, sind etwaige Schadensansprüche ungerechtfertigt. Mit freundlichen Grüßen ......"
Gesundheitliche Gründe brauchst Du nicht offenlegen. Und wenn, "ich habe einen schweren Motorradunfall gesehen, nun habe ich panische Angst Motorrad zu fahren" ist ein gesundheitlicher Grund. "Nächste Zeit" ist ein dehnbarer Begriff und nicht konkretisiert. Gruß Bonny
Bonny, ich muss Dir widersprechen: es ist nicht das Problem des Händlers, wenn der Käufer sich ein Bein bricht oder so.
Ist schon klar. So war es auch nicht gemeint. Es soll nur klarmachen, dass der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten muss. Der Verkäufer könnte ja klagen, aber da ihm kein Schaden entsteht, hat er wenig Chancen auf Erfolg. Daher wird er wohl vom Kaufvertrag zurücktreten. ---- Gruß Bonny
Der Verkäufer braucht meines Wissens gar keinen Schaden nachzuweisen, er kann einfach auf Erfüllung des Vertrags bestehen. Das Prinzip "Pacta sunt servanda" gilt nicht nur wenn sonst dem Verkäufer Schaden entsteht. Will heißen: auch ohne einen nachweisbaren Schaden hat er gute Chancen auf Erfolg vor Gericht..
Dass viele Verkaüfer sich aus Kulanz auf Rücktritte einlassen, ändert nichts daran.
Danke erst mal für den Vorschlag :). Uns geht es um die Klausel mit den 15%, die der Händler verlangen würde. Kann man davon irgendwie wegkommen?
Die Klausel hat nichts mit Rücktritt zu tun: sie bezieht sich darauf, dass wenn das Motorrad endlich da ist, es innerhalb von 14 Tagen abzuholen und zu bezahlen ist. Die 15% werden dann zusätzlich zum Kaufpreis fällig und nicht stattdessen.
Frag erstmal den Händler - und dann ggf. einen Anwalt..
Ich würde mich da auch nicht sooo kirre machen lassen - ne neue KTM sollte eigentlich kein Bastelobjekt sein - sonst hat der Händler ja sowieso erstmal ein Problem.
Zwei Bekannte hatten auch schon unabhängig voneinander Problemchen mit neuen Mercedes - das ja heißt aber doch erstmal nix. Findet sich sicher auch bei Audi, BMW usw. (um mal bei den Autos zu bleiben) ist manchmal purer Zufall was man so hört oder was angeblich oder tatsächlich so alles nicht funzt..
Keine Ahnung - wie gesagt frag einen Anwalt was der Spaß kostet - ganz aus Langeweile unterzeichnet man einen Vertrag ja normalerweise nicht....
Naja - der gute Kaufmann klagt selten. Viell. hat der Händler einen anderen an der Angel, der den Vertrag übernimmt und ist garnicht so böse wenn er ein anderes Möpp nimmt. Fragen kann er ja mal ...
Andere Möglichkeit:
Mopped versuchen schon vor Auslieferung weiter zu verschickern - scheint ja ordentlich Wartezeit darauf zu sein.
Super Duke und Duke 390 - da ist a bisserl a Unterschied ... (whistle)