Mich quält wieder mal das Thema typisieren usw....
Ich habe gestern mit dem Tüv zweo sehr interresante tel.gespräche geführt.
Beim Beiden ging es um meinen Auspuff (LeoVinceGPpro) mit e nummer der eigentlich nicht für mein Motorrad gebaut ist aber passt.
Der erste Herr vom Tüv sagte zu mir das der ESD durch die E nummer welches eine EUROPAWEIT geltendes siegel ist und heisst dieser ESD ist unbedenklich im Strassenverkehr und muss nicht eingetragen werden.
Der 2 Herr sagte das Gegenteil.
Jetzt stell ich mir die Frage: wer hat Recht?
Und 2. Wenn jedes Teil mit E-nummer eingetragen werden müsste dann sollte ja eigentlich die sitzbank und die Verkleidung auch ned e nummer haben und sollten eingetragen werden.
Ganz ehrlich! Ich blick nicht mehr durch und die Herren die das beruflich machen wies aussieht auch nicht.
Es handelt sich hier um einen Österreichischen Fall also fällt das mit den ABE's auch weg, die laut polizei nicht gelten.
Ich hoffe jemand von euch kann mir auf die Sprünge helfen das zu verstehn.
Danke