Hier ein Auszug aus der Motorrad-Online im Interview mit Ralph Andreß:
Die Höhe des Bußgeldes ist in der Bußgeldkatalogverordnung geregelt. Dort stehen aber nur „Regelsätze, die von fahrlässiger Begehung und gewöhnlichen Tatumständen ausgehen.“, § 1 Abs. 2 BKatV. Wer den Auspuff ausräumt, handelt vorsätzlich, mit der Folge, dass das Bußgeld deutlich erhöht werden kann. Bei einer tatsächlich illegalen Auspuffanlage, also ohne Eintrag, ABE oder EG-Betriebserlaubnis, ist die Betriebserlaubnis erloschen. Hier ist nach wie vor mit einem Bußgeld ab 50 Euro und Punkten zu rechnen. Zwar soll auch in diesen Fällen vereinzelt nur ein Bußgeld von 25 Euro, ohne Punkte, verhängt worden sein. Darauf kann man sich aber nicht berufen, es gibt keine „Gleichheit im Unrecht“. Auch bei Gericht stehen die Chancen schlecht: Über dem Amtsrichter „kommt nur noch der blaue Himmel“, ein Rechtsmittel gegen sein Urteil ist in der Regel nicht gegeben. Ist der Auspuff zu laut, weil er „defekt“ ist, ist mit einem Bußgeld von 20 Euro, ohne Punkte, zu rechnen, Bußgeldkatalog Nr. 219. Aber nur, wenn der Fahrer das auch erkennen konnte. Andernfalls liegt keine Ordnungswidrigkeit vor. Ob zu laute Auspuffanlagen mit Betriebserlaubnis oder Bauartgenehmigung hierunter fallen, bleibt abzuwarten. Da die neue Rechtslage erst seit 1. März 2007 gilt, gibt es noch keine Rechtsprechung, wie generell zu verfahren ist.
Quelle: http://www.motorradonline.de/d/261775?&ref_id=261694