Ich weiß jetzt nicht ganz genau, was du im ersten Absatz aussagen willst, ist etwas unklar formuliert.
Geht es dir nur um getunte Autos? Denen wird die Betriebserlaubnis entzogen, wenn du keine ABE für eingebaute Teile oder eine Eintragung im Fahrzeugbrief hast. In den Fällen, wo die Sachen genehmigt sind, haben die eingebauten Teile die Abnahme überstanden und festgelegt Grenzwerte wurden eingehalten.
Warum sollten ihnen dann die Typgenehmigung entzogen werden? Im Internet finde ich dazu folgende Beschreibung: *Verordnung von 2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit*.
Die Abgaswerte haben nichts mit der allgemeinen Sicherheit der Fahrzeuge zu tun, wenn ich das richtig sehe.
Solltest du auf die gefälschten Messergebnisse bei VW anspielen, will ich dich darauf hinweisen, dass diese nur die NOx-Emissionen betreffen. Und wer von euch weiß denn, wie viel das Auto davon ausstößt? Auch diese Messwerte sind irrelevant für die allgemeine Sicherheit, und außerdem weichen diese Werte ja nicht in extremster Weise ab.
Zur Übersetzungsgeschichte: Das ist was anderes. Hierbei geht es ja um die allgemeine Sicherheit des Fahrzeugs, also erlischt bei sowas die Betriebserlaubnis.
Natürlich klingt es erstmal logisch und einleuchtend, dass man einfach vor der Prüfung wieder umbaut. Klingt einfach, hat aber einen Haken. Was passiert, wenn dein Motorrad mit geänderter Übersetzung in eine Situation kommt, in der kein Umbau mehr möglich ist?
Stell dir vor, du verursachst einen Unfall mit schweren Schäden an dir und anderen, und die Polizei beschlagnahmt dein Bike zur weiteren Untersuchung? Wenn die was entdecken, bist du in Teufels Küche.
Soweit meine Gedanken zu diesem Thema, wünsche dir einen schönen Abend! Grüße