Sollte ich in dem Fall die Werkstatt aufsuchen?

Hallo!

Bin nach vielen Monaten zum ersten Male wieder hier im Forum. Mir ist folgendes gestern passiert. Ich bin mit meiner Triumph Bonneville angefahren und gleich nach 3 Metern nach rechts umgefallen. Grund: Habe dummerweise das Lenkradschloß drin gelassen. Bei der Bonneville geht das noch mechanisch auf der rechten Seite und auf der linken Seite kommt der Zündschlüssel rein. Ich hatte mein Geldbeutel vergessen und den Schlüssel schon in der Zündung. Daher dachte ich, ich hätte schon entriegelt, was aber nicht der Fall war. Klar daß ich beim Anfahren nicht lenken konnte und bin umgefallen, weil ich nach rechts wollte und das Lenkrad jedoch nach links eingeschlagen war. Gut, daß ich einen Sturzbügel habe, dadurch vorne keine Schäden, nur der rechts Auspuff kratzte am Boden, aber das finde ich nicht schlimm. Was mir aber aufgefallen ist: Das Lenkradschloß ging beim entriegeln etwas schwergängiger oder gar nicht mehr, wenn ich es bei der alten Lenkradposition also ganz nach links eingeschlagen öffnen will. Ich war es gewohnt das Lenkrad ganz nach links eingeschlagen zu haben um das Schloß zu entriegeln oder zu verriegeln. Nun hat sie das durch den Sturz geändert. Ich muß nun das Lenkrad etwas nach rechts lenken also nur ein paar cm und erst dann läßt sich das Lenkradschloß gut und flüssig betätigen. Ich habe das meinem Schwager berichtet und er meinte daß das Schloß aus Messing sei und nun etwas verbogen zu sein scheint, daher sollte ich das wechseln, denn auch sonst könnte ich Probleme während der Fahrt bekommen, wenns dumm läuft. Kann das sein? Sollte ich nun damit zunächst nicht mehr fahren und die Werkstatt drüber schauen lassen? Ich finde die Sorge etwas übertrieben, denn außer daß ich die Lenkposition nun etwas anders halten muß hat sich doch nichts verändert. Das Schloß geht flüssig rein und raus, wenn die Lenkposition stimmt.

Was würdet ihr an meiner Stelle machen?

Werkstatt, Unfall
Neue montierte Griffheizung rutscht und bewegt sich. Habe ich ein Nachbesserungsrecht?

Habe mir vor 3 Wochen eine neue Griffheizung bei meinem Motorrad von einer Meisterwerkstatt montieren lassen. Das Material habe ich mitgebraucht und selbst gekauft. Das war jedoch kein Problem und in der Werkstatt auch nicht unüblich.

Nun habe ich bei Betätigung festgestellt, daß in der Stufe 75% die Greiffe schon recht heis werden. Schon fast zu heis, so daß ich dann auf 50% runter schalte. Aber das war ja noch nicht das Problem. Heute hatte ich sie wieder an und nach 10 Minuten rutschte der linke Griff und ich konnte ihn bewegen und etwas drehen. Mir scheint, daß der Kleber nicht gehalten hat was es versprochen hatte. Der Kleber war mit in der Oxford Verpackung. Habe schon im Internet gelesen, daß der nicht so toll sein soll und man stattdessen zwei Komponentenkleber verwenden soll. Aber als ich den Auftrag der Werkstatt gegeben habe, habe ich mir darüber keine Gedanken mehr gemacht. Nun habe ich den Salat. Meine Frage ist jetzt: Habe ich jetzt noch ein Nachbesserungsrecht von der Meisterwerkstatt obwohl ich das Material gestellt habe? Muß er mir das nun kostenlos nachbessern?

Als ich die Heizung wieder abgeschaltet habe vergingen gut ein paar Minuten bis der Griff wieder kalt war und der Griff war wieder wieder fester.

Bei der Rückfahrt habe ich die Griffheizung dann wieder angedreht und der Griff rutsche wieder als es heis war. Habe nun die Griffheizung wieder abgestellt und zu Hause festhestellt, daß sie der Griff zwar noch bewegt aber viel schwerer, als wenn er heis ist.

Ich habe mr mal die Verkabelung angesehen und die ist recht straff angelegt.

Mann kann den Griff vielleicht ein paar Zentimenter rausziehen, aber nicht ganz, wegen dem straff liegenden Kabelsalat. Ob das zur einfachen Nachbesserung ausreicht weis ich nicht, denn sonst müßte er ja die gesamte Verkleidung wieder abnehmen und das wäre eine etwas größere Aufgabe. Also: Was meint ihr soll ich tun?