Wenn dein Händler dir sagt, dass die Batterie beim Kauf noch in Ordnung war, muss er es (lt. Gesetz §476 BGB) "beweisen", auch bei einem gebrauchten Motorrad. Dir kommt da nämlich die Beweislastumkehr zugute (in den ersten 6 Monaten).

Wenn du den Mangel aber erst im 6. oder 7. Monat feststellst, tritt wieder die Beweislastumkehr in Kraft, lediglich nur andersherum. Hier müsstest du "beweisen", dass der Mangel schon beim Kauf bestand.

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