Die sofortige Meldung an die Versicherung ist allernotwendigst, denn sie ist eine gesetzliche Obliegenheit. Sonst drohen fatale Folgen:
Die (bisherige) Versicherung hat eine gesetzliche Nachhaftung. Ist also das Kfz nicht schon durch den Käufer versichert (vorab, Deckungskarte oder Code) oder fällt dessen Versicherungsschutz nachträglich weg (z. B. Erstbeitrag nicht innerhalb 2 Wochen gezahlt), so ist das Kfz beim Unfall trotzdem versichert. - Allerdings zu Lasten des Vertrags des Verkäufers.
Die Dauer der Nachhaftung wird u. a. durch diese Mitteilung an die Versicherung begrenzt. Der Verkäufer ist einen Monat lang damit belastet. Er ist in dem o. g. Unfall nach-beitragspflichtig und muss der Versicherung außerdem bestimmte Aufwendungen ersetzen, ferner droht Prämienerhöhung. - Der Monatszeitraum beginnt aber erst mit Eingang der Verkaufsmitteilung bei der Versicherung. Die Nachhaftung kann also viel länger dauern. Also ist sofortiges Handeln gefragt.
Bleibt die Mitteilung ganz aus oder kommt sie verspätet und hat das Kfz kein anderes Versicherungsverhältnis, kann ab 1 Monat nach dem Verkauf die Versicherung u. U. Zahlungen an den Unfallgeschädigten verweigern. Nach diesem Monat haftet also der Verkäufer für den gesamten Unfallschaden ohne jede Beschränkung (Ölunfall, Personenschaden, Verlust der Erwerbsfähigkeit u. a. schlimme Dinge!).
Also:
a) Versicherungsbestätigung des Käufers prüfen,
b) sofort den Verkauf der eigenen Versicherung melden,
und
c) den Führerschein des Käufers/Fahrers prüfen (s. Bonny),
d) im Kaufvertrag festlegen, bis zu welchem Datum der Käufer das Fahrzeug ummelden muss.
Tut er das nicht (s. Bonny), kann man mit dieser Festlegung das Kfz bei der Zulassungsstelle zwangsabmelden (lassen) und ist dann auch aus den Zahlungspflichten raus (Steuer, Versicherungsprämie).
Wer ganz sicher gehen will, lässt den Käufer mit einem Kurzzeitkennzeichen kommen und verlangt ausnahmslos Barzahlung. Dann hat man den Bettel mit Sicherheit los. Denn der Käufer könnte auch einen Ausweis mit ungültigem Wohnsitz haben oder sonst falsche Papiere.