Zur Erklärung: bei EURO 4 hat man am Motorrad einen USB-Anschluss, mit dem man Daten auslesen kann, z.B. kann man kontrollieren, ob an der Software etwas illegal verändert worden ist (Stichwort Chiptuning). Man kann davon ausgehen, dass auch Geschwindigkeitsdaten gespeichert werden, selbst wenn nicht, aus der zu einem bestimmten Zeitpunkt gespeicherten Drehzahl in Kombination mit dem gefahrenen Gang könnte man die Geschwindigkeit errechnen. Können /dürfen diese Daten gegen den Fahrer verwendet werden ?
EURO 4: Darf die Polizei im Motorrad gepeicherte Geschwindigkeitsdaten als Beweis nutzen?
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