Das ist ganz eindeutig. Wenn die 50er nicht in genehmigtem Zustand ist (lt. Typengenehmigung oder Einzelgenehmigung) darf man damit nicht fahren und hat auch keinen Versicherungsschutz - schluss aus fertig. Wenn man dann auch noch keinen A-Führerschein hat oder Code111, dann fährt man auch noch schwarz.
Entdrosseln und als Kleinmotorrad typisieren (einzelgenehmigen) wäre grundsätzlich möglich. Welche Unterlagen man dazu braucht, am besten bei der KFZ Prüfstelle fragen. Geht natürlich nur mit Führerschein A oder B+ Code 111 (Hinweis: den A1 kann man ab 2013 mit 16 machen, also alles bis 125ccm)