A2 auf A Grundfahraufgaben nochmal machen?

2 Antworten


JPOCO799 
Beitragsersteller
 04.07.2018, 19:37

Sehr witzig, allerdings sollte dir aufgefallen sein dass man durch direkte Suche nur Informationen zu den Anforderung, Kosten etc. findet aber nichts zur Prüfung selbst.

Selbst erstmal gescheit googeln bevor man im Internet auf schlau macht.

Marshal  04.07.2018, 22:17
@JPOCO799
Sehr witzig, allerdings sollte dir aufgefallen sein dass man durch direkte Suche nur Informationen zu den Anforderung, Kosten etc. findet aber nichts zur Prüfung selbst.
Selbst erstmal gescheit googeln bevor man im Internet auf schlau macht.

Gut gebrüllt Löwe... hier nun meine tips:

Nutze meinen Googlelink von oben.

Nehme den:

4.en Sucheintrag (bussgeldkatalog.org)

Wer einen A2-Führerschein bzw. die Klasse A beschränkt vor dem Stichtag 19. Januar 2013 absolviert hat, benötigt keine praktische Prüfung, um den A-Führerschein zu erlangen. Zwei Jahre nach der bestandenen Prüfung für die Klasse A2 kann derjenige mit offenen Motorrädern fahren.

Und den:

5.en Sucheintrag (fahrschuleschlachter.de)

Klasse A: Direkteinstieg in unbeschränkte Klasse A für Personen ab 24 Jahren; ab 20 Jahre bei Vorbesitz A2 mindestens 2 Jahre- hier lediglich prakt. Prüfung



Noch Fragen?

Marshal  04.07.2018, 22:29
@Marshal

Achso, bevor du das auch noch fragst: prakt. Prüfung heist, das alles was du für die prakt. Prüfung damals trainiert hast drankommen kann (Stadt,Land,Autobahnfahrten, Hütchenspiele und Bremsen. Wo kontrolliert man Bremsflüssigkeit,Öl, usw.)

GFA werden hier genauso gefordert wie beim A2; allerdings nicht so viel. Im Anschluss dann die Stadtfahrt.

Schau mal bei google, irgendwo gibts da eine PDF, in der das steht.