A2 Schein vorhanden jedoch größeres Bike gefahren, mögliche Strafe?
Ich habe den B Schein und zusätzlich den A2 Schein, jedoch bin ich vor kurzem die BMW s1000rr auf einem Parkplatz gefahren, die ich garnicht fahren dürfte.
Es kam zudem auch noch zu einem Auffahrunfall. (Ich fuhr einem Pkw auf)
Der Geschädigte hatte die Polizei daraufhin angerufen… habe dann direkt zu dem Polizeibeamten von mir aus schon gesagt, dass ich die erforderliche Fahrerlaubnis nicht besitze, sondern nur lediglich die Klasse A2.
Ich habe keine Punkte in Flensburg, zudem bin ich nicht mehr in der Probezeit und habe sonst auch keinerlei Vorstrafen.
Da ich 20 Jahre alt bin könnte es evtl. noch in das Jugendstrafrecht fallen.
Jetzt lautet meine Frage: Wie sieht es für mich aus, was für eine Strafe könnte ich bekommen und könnte man mir auch den Auto Führerschein komplett entziehen?
2 Antworten
Es kam zudem auch noch zu einem Auffahrunfall. (Ich fuhr einem Pkw auf)
Auf Grund dessen wird der zur Regulierung des Unfalles zuständige Krafthaftpflichtversicherer bei dir Regress bis zu 5.000€ nehmen.
A2 Schein vorhanden jedoch größeres Bike gefahren, mögliche Strafe?
Der genannte Regress ist erst dadurch möglich, dass du die erforderliche Fahrerlaubnis nicht besitzt. Somit habe ich deine Frage (nochmals per Zitat) beantwortet!
Gratulation, du hast richtig ins Klo gegriffen.
Da du direkt schon den Polizeibeamten mitgeteilt hast, dass du die erforderliche Fahrerlaubnis nicht besitzt, fällt Fahrlässigkeit schon weg. Du hattest das Wissen, dass du das Bike nicht fahren dürftest = Vorsatz.
Erschwerend kommt der von dir verursachte Unfall hinzu.
Wenn der Halter des Fahrzeugs davon gewusst hat, kommt auf diesen auch noch einiges zu.
Die Fahrerlaubnis für's Motorrad ist auf jeden Fall weg. Ob dies auch für die Klasse B eintritt, hängt vom Richter ab oder ob du noch weitere Verstöße (z.B. Höchstgeschwindigkeit auf Parkplätzen ist Schrittgeschwindigkeit - 4-7 km/h) begangen hast, die Einfluss auf das Urteil haben könnten.
Evtl. kann eine MPU angeordnet werden.
Bei "Ersttätern" liegt die Strafe (in Tagessätzen) für das Schwarzfahren (ohne Unfall) in etwa in der Höhe eines Monatseinkommens.
Ich vermute auch, dass du auf einem Parkplatz gefahren bist, der als öffentlicher Verkehrsgrund zählt?
Auf den meisten Parkplätzen gilt die StVO, weil es sich um öffentlichen Verkehrsgrund handelt, der für jedermann zugänglich ist, z. B. vor einem Supermarkt oder Einkaufszentrum. Wenn dagegen der Parkplatz oder das Parkhaus mit einer Schranke gesichert und das Parken gebührenpflichtig ist, handelt es sich nicht um öffentlichen Verkehrsraum.
Einen Anwalt einzuschalten, ist in deinem Fall ratsam.
Hinsichtlich er StVO ist das nicht ganz richtig. Es gibt auf öffentlichen Privatparkplätzen z. B. keine Vorfahrtsregelung. Hier gelten gegenseitige Vorsicht und Rücksichtnahme.
Es gilt, dass man jederzeit bremsbereit sein muss und die erwähnte Schrittgeschwindigkeit.
Wo greift bei einem Auffahrunfall eine Vorfahrtsregelung?
Wenn ein Schild "Hier gilt die StVO" angebracht ist, wie es an den meisten öffentlichen Privatparkplätzen der Fall ist, dann greift auch dort die Vorfahrtsregelung.
Ich korrigiere mich:
Das Gesetz unterscheidet zwischen öffentlichen Parkplätzen und Privatparkplätzen. Öffentliche Parkplätze sind solche, die jeder Autofahrer ohne Probleme befahren kann. Die Parkfläche des örtlichen Supermarkts zum Beispiel. Hier gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO) in jedem Fall, denn diese Flächen stehen jedem Fahrer offen – jeder beliebige Kunde darf dort parken. Ein zusätzliches Hinweisschild wäre hier also überflüssig. Auf einem Supermarktparkplatz wäre also derjenige schuld, der die Vorfahrt missachtet hat.
Das weiß ich bereits. Danke trotzdem, nur war das nicht die Antwort auf meine gestellte Frage.