A2 Drossel Regelung Österreich?
Hallo zusammen,
Ich habe mir gestern ein Motorrad zugelegt, welche laut Verkäufer 77 PS hat, obwohl im Internet von diversen Testern 64 PS angegeben wird. Nun könnte sie wegen des Leistungsgewichts auf 41 PS gedrosselt werden. Jedoch ist es meinem Händler nur möglich die 34 PS Drossel einzubauen. Sollte das Motorrad wirklich 77 PS haben, wäre sie um mehr als die Hälfte gedrosselt. Darf ich mit ihr dann trotzdem nach Österreich fahren, da sie eigentlich offiziell 41 PS haben könnte.
Würde mich über Antworten freuen. Leider kann ich erst in 2 Wochen die offizielle PS Zahl sehen, da ich dann erst das Motorrad und Fahrzeugschein bekomme
4 Antworten
Soiweit ich weiß, darfst du dann nicht rüber fahren, da (wie von dir beschrieben) das Moped dann auf weniger als die Hälfte der Leistung gedrosselt wurde.
Nein, ist es nicht. Er sagt ja, dass es aufgrund des Gewichts auf maximal 41 PS gedrosselt werden darf, das bedeutet wir haben 30 kW, das multipliziert mit 5 ergibt ein Gewicht von ca. 150 kg.
Nur er darf die 34 PS Drossel nicht verbauen, da man das Motorrad auf NICHT WENIGER als die Hälfte der Leistung drosseln darf, wären es wirklich nur 64 PS, dann dürfte er, denn 34 PS ist mehr als die Hälfte von 64
Bei 77 PS müssten es jedoch mindestens 39 PS sein.
Tut mir Leid, wenn sich das arschig und besserwisserisch angehört hat.
Für mich hat "Besserwisserei" keinen negativen Beigeschmack. Wir sind (auch) hier, um zu lernen.
Es wär die Ktm SM 690 Gewicht sind so weit mir bekannt 154 kg Also wären 30,4 kW zulässig
Ein 690er KTM 1Topf hat niemals 77PS Homologationsleistung.
77ps schaffen sie vielleicht bei gutem Wetter mit dem Akrapovic Auspuff und dem darauf abgestimmten Racemapping.
An sonsten liegt die Homologartionsleistung mit der das Ding seine ABE erhalten hat bei 67 PS.
Also das mit dem Mapping bezieht sich auf die aktuelle 690SMC mit dem sauteuren Akra Topf.
Ob man die alte SM mit den Truckerschornsteinen überhaupt auf so ne Leistung bringt halte ich für sehr fraglich. Das ist hier aber eh ned relevant, da als Obergrenze auf jeden Fall die Homologartionsleistung zählt, und nicht das was irgend welche Tuner aus dem Ding raus quetschen können.
Das Führerscheingesetz, §2 sagt
3.Klasse A2:Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten
Motorleistung abgeleitet sind;
Diese Regelung ist nicht eindeutig, da da nicht steht das doppelte wovon. Das Doppelte der max. Leistung? Der Tatsächlichen? Der max. für dieses Modell?
Ich fürchte diese Frage ist noch nicht juristisch geklärt. Jedenfalls sind keine juristischen Kommentare dazu zu finden.
btw was ist es denn für ein Mopped?
Nach meinem Verständnis darfst du im Österreich nur mit A2 ein motorrad fahren welchen weniger oder GENAU 35kw bzw 48ps hat... Das motorrad darf ungedrosselt, also abwerk MAX 70kw bzw. 96ps haben, sonst DARFST du es nicht fahren bzw. Du fährst OHNE lenkberechtigung
Die Klasse A2 erlaubt das Fahren von Motorrädern mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.
Ohne Gewichtsangabe ist es reines Rätselraten.