Motorrad ummelden. TÜV Gutachten von Drossel notwendig?
Ich werde morgen mein kürzlich erworbenes Motorrad ummelden müssen. Es ist zur Zeit auf 48 PS gedrosselt, dies ist auch überall eingetragen. Brauche ich bei der Ummeldung das TÜV Gutachten von der Drossel mitnehmen oder kann ich es Zuhause lassen?
3 Antworten
Also wenn die Leistungsreduzierung bereits eingetragen ist, wüsste ich nicht wirklich einen Grund, warum Du dieses Gutachten mitnehmen müsstest.
Aber auf jeden Fall würd ich sie im Ordner Motorradunterlagen ablegen. Füllt bei mir jetzt den 10. Ordner.......
Wegschmeissen kann man noch immer :-)
Wenn es eingetragen ist musst du es nicht mehr nachweisen, kannst den Schrieb also zu Hause lassen.
Mitnehmen, Roter Baron, ist schliesslich ein Beweis bei Nachfrage, auch wenn's schon wo steht. Hab es selbst mal so erlebt, bei ner Entdrosselung allerdings.
Gruss Jayjay