Drossel eingebaut, vom TÜV bestätigt, aber nicht eingetragen. Darf ich fahren?
Hallo Leute,
ich habe mein erstes Motorrad gedrosselt und mir die Drosselung vom TÜV bestätigen lassen. Leider habe ich momentan beruflich nicht die Zeit, meinen Vormittag bei der Zulassungsstelle zu verbringen, damit die Drossel eingetragen wird. Trotzdem steht jetzt ja das verlängerte Wochenende vor der Tür und ich würde gerne fahren.
Kurz und knapp: Darf ich mein Motorrad trotzdem fahren? Immerhin habe ich die offizielle Bestätigung vom TÜV, dass die Leistung reduziert ist. Oder ist das trotzdem Fahren ohne Fahrerlaubnis, solange die Drosselung nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist?
4 Antworten
Was steht in den Papieren zu der Leistungsreduzierung? Oft steht dort z.B. sinngemäß, dass die nächste Fahrt mit der Bescheinigung vom TÜV zum Straßenverkehrsamt erfolgen muss.
Da Du leider nicht geschrieben hast um welches Motorrad bzw. um welchen Drosselhersteller (ich meine nicht Vati/Mutti Amsel, Fink und Star) es sich handelt, kann man Dir hier keine vernünftige Auskunft geben.
Zu dieser weltweit verbreiteten Familie gehören 19 Gattungen und ca. 150 Arten, unter anderem die in Mitteleuropa weit verbreitete Amsel.
http://de.wikipedia.org/wiki/Drosseln
Gaswegbegrenzer - so so interessant...
In meinen Augen: ganz so schlimm wird es wohl nicht werden, wenn man dich erwischt, aber trotzdem kann es dazu kommen, dass du in irgendeiner Form belangt wirst. Ich an deiner Stelle würde nicht damit fahren, ehe du die Drossel eingetragen hast, auch wenn es Zeit kostet, manchmal ist auch diese Zeit gut investiert (obwohl man sich als Auto- oder Motorradfahrer allzu oft von dem Behördenwahn gegängelt fühlt).
Naja - ich würde ernsthaft bezweifeln, dass das in allen Fällen reicht.
Kann gut sein, dass ein Beamter da mal ein Einsehen hat, aber wie man das so kennt, würde ich sagen, das Motorad ist erst ab Eintragung (Verwaltungsakt) gedrosselt und der eifrige Paragrapfenreiter könnte mit Fug und Recht behaupten zuvor fahre man ohne Fahrelaubnis...
..ich wäre da sehr vorsichtig - nur um das nochmal erwähnt zu haben
Ganz am Ende der Geschichte ist es wohl kein "Fahren ohne Fahrerlaubnis", weil du ja den TÜV-Bericht als Beweismittel in einem Verfahren gegen dich vorlegen kannst. Die (Polizei, STA) können dich aber je nach Tagesform ein bisschen gängeln indem sie z.B. dein Bike beschlagnahmen oder einfach mal so nur auf Verdacht wegen fahren ohne Fahrerlaubnis anzeigen (oder beides).
Wie deralte richtig vermutet hat: "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich."
Bei der Drossel handelt es sich um einen Gaswegbegrenzer von Alpha Technik.