Drossel eingebaut, vom TÜV bestätigt, aber nicht eingetragen. Darf ich fahren?

4 Antworten

Was steht in den Papieren zu der Leistungsreduzierung? Oft steht dort z.B. sinngemäß, dass die nächste Fahrt mit der Bescheinigung vom TÜV zum Straßenverkehrsamt erfolgen muss. 

Da Du leider nicht geschrieben hast um welches Motorrad bzw. um welchen Drosselhersteller (ich meine nicht Vati/Mutti Amsel, Fink und Star) es sich handelt, kann man Dir hier keine vernünftige Auskunft geben.

SebSp 
Fragesteller
 29.04.2015, 10:10

Wie deralte richtig vermutet hat: "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich."

Bei der Drossel handelt es sich um einen Gaswegbegrenzer von Alpha Technik.

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In meinen Augen: ganz so schlimm wird es wohl nicht werden, wenn man dich erwischt, aber trotzdem kann es dazu kommen, dass du in irgendeiner Form belangt wirst. Ich an deiner Stelle würde nicht damit fahren, ehe du die Drossel eingetragen hast, auch wenn es Zeit kostet, manchmal ist auch diese Zeit gut investiert (obwohl man sich als Auto- oder Motorradfahrer allzu oft von dem Behördenwahn gegängelt fühlt).

Naja - ich würde ernsthaft bezweifeln, dass das in allen Fällen reicht.

Kann gut sein, dass ein Beamter da mal ein Einsehen hat, aber wie man das so kennt, würde ich sagen, das Motorad ist erst ab Eintragung (Verwaltungsakt) gedrosselt und der eifrige Paragrapfenreiter könnte mit Fug und Recht behaupten zuvor fahre man ohne Fahrelaubnis...

..ich wäre da sehr vorsichtig - nur um das nochmal erwähnt zu haben

Ganz am Ende der Geschichte ist es wohl kein "Fahren ohne Fahrerlaubnis", weil du ja den TÜV-Bericht als Beweismittel in einem Verfahren gegen dich vorlegen kannst. Die (Polizei, STA) können dich aber je nach Tagesform ein bisschen gängeln indem sie z.B. dein Bike beschlagnahmen oder einfach mal so nur auf Verdacht wegen fahren ohne Fahrerlaubnis anzeigen (oder beides).