A2 Führerschein Neuregelung Motorrad schon gekauft. Was tun?
Hallo zusammen, ich habe mir schon vor der Neuregelung seit Januar 2017 für den A2 Führerschein (ungedrosselt max.96 PS) eine Suzuki GSR 750 geholt, die im ungedrosselten Zustand 106 PS hat. Laut dem Gesetz verstehe ich das jetzt so, dass ich diese Maschine nicht fahren darf, da ich meinen Führerschein erst neulich bekommen habe. Wie sieht die Lage jetzt aus wenn ich doch mit meiner Maschine fahre, die 106 PS Serienleistung hat aber sie auf 48 PS gedrosselt fahre? Im Falle einer Verkehrskontrolle weiß ich ja nichts von der Neuregelung ;) ??? Danke im voraus für die Antworten.
1 Antwort
Das Du das nicht weißt wird dir keiner glauben den das ging überall druch den ab 27,12,2016 ist es vorbei mit über 70 KW für A2 .
Wichtiger Hinweis für das Ausland
Vom Führen dieser Krafträder im Ausland ist bereits jetzt abzuraten, da viele europäische Staaten die Richtlinie wortgetreu umgesetzt haben. Wer dennoch mit diesen Maschinen ins Ausland fährt, dem drohen bereits jetzt Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Dies wiederum hat neben der Strafe auch gravierende versicherungsrechtliche Folgen.
Und das zählt auch hier für dich also das fahren ohne gültigen Füherschein .
Nur noch diese dürfen noch ein Bike über 70 KW mit A2 bewegen .
Jeder, der die Klasse A2 ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des 27.12.2016 erworben hat, darf auch zukünftig in Deutschland entsprechend gedrosselte Big-Bikes fahren (Besitzstandschutz). Dieser gilt jedoch nur im Inland.