A2 Drosselung Honda CBR?
Hallo,
habe vor kurzem meine A2 Führerschein bestanden und mir direkt eine Honda CBR 600 mit 114 PS gekauft. Die Maschine ist auf 48 als gedrosselt und natürlich auch eingetragen. Im Fahrzeugschein steht auch nur noch 35 KW (48 PS) drin. Das Bike ist seit 2013 gedrosselt.
Darf ich die Maschine denn Fahren oder wie sieht es mit der Ausgangsleistung von 95 PS aus. Laut Gesetz sind ja nur nur die 95 PS erlaubt. Allerdings ist die Maschine ja seit 2013 sprich vor Herausgabe des neues Gesetztes gedrosselt oder spielt das etwa keine Rolle?? Schließlich steht doch im Schein 35 KW drin und alles ist vom TÜV abgesegnet.
4 Antworten
Helau,
das hängt davon ab, wann Du den Schein gemacht hast. Wenn es nach diesem besagten Datum im Jahr 2013 war, darfst Du eine von maximal 70 kW gedrosselte Maschine fahren. Das Datum der Drosselung spielt dabei keine Rolle.
Deiner Schilderung nach würde ich die Frage spontan mit Nein beantworten.
Hört ihr alle in der Fahrschule nicht zu oder warum wollen hier ständig Führerscheinneulinge (A2) Motorräder fahren oder kaufen bzw. haben schon welche gekauft, die sie überhaupt nicht fahren dürfen?
Tatsächlich soll es Fahrschulen geben, die nicht mehr lehren, was man überhaupt mit dem Schein dann alles fahren darf. Man geht hin, meldet sich zu dem an, was man in dem Alter erwerben darf und bekommt alles mundgerecht vorgesetzt, ohne über Hintergrundinformationen nachdenken zu müssen.
Das war bei mir (noch) anders, aber mein Fahrlehrer war auch noch einer von der alten Sorte.
Gut, man könnte jetzt natürlich auch Eigeninitiative ergreifen, aber wir wissen es hier ja am besten, dass die Bedienung einer Suchmaschine schon ziemlich fehlerbehaftet sein kann. :D
Keine Chance! Du hast die Fahrerlaubnis der Klasse A2 nach dem 28.12.2016 erworben.
Seitdem dürfen die Zweiräder eine maximale Ausgangsleistung von 70 kW haben.
Klarer Fehlkauf würd ich sagen.