Leistungsgewicht A2 (Österreich)?
Hallo alle zusammen. Ich hätte eine frage bezüglich des Leistungsgewichtes des A2 Führerscheins.
Ich will demnächst den A2 Führerschein machen da ich auch den A1 besitze.
Ich habe für den A2 eine Yamaha WR 450 F Bj. 2007 (Bitte keine Anmerkungen das sowas nicht auf die Straße gehört). Im Zulassungsschein hat sie 30kW und 130kg eingetragen. Was auf ein Lesitungsgewicht von 0,23kW/kg kommt. Nun zu meiner Frage, gibt es da so eine Art "Grauzone" oder änliches, oder dürfen die 0,2kW/kg keinesweges überschritten werden? Und falls die 0,2kW/kg nicht überschritten werden dürfen, welche Strafen würden mir dann bei einer Verkehrskontrolle drohen? (Bei einem Unfall mit Personenschaden ist natürlich klar das sich die Versicherung als erstes mal verabschiedet.)
Danke im Voraus!
3 Antworten
Für jedes zum Verkehr zugelassene Kfz muss eine Haftpflichtversicherung bestehen. Die Pflichtversicherung gilt auch für zum Verkehr zugelassene Anhänger, Probefahrten, Überstellungsfahrten sowie für Kraftfahrzeuge und Anhänger mit ausländischen Kennzeichen.
https://www.oeamtc.at/mitgliedschaft/leistungen/versicherung/die-kfz-haftpflichtversicherung-rechte-pflichten-deckungssumme-16182466
Deswegen kannst du deine Annahme, dass der Versicherer sich bei einem Personenschaden "verabschiedet", dort hinschieben, wo sie hingehört: In die Rubrik "unausrottbare Ammenmärchen".
Der Versicherer hat ohne Wenn und Aber den entstandenen Schaden zu regulieren. Ob er, und wenn ja, in welcher Höhe, bei dir als Verursacher Regress nimmt, steht auf einem anderen Blatt.
Zum Leistungsgewicht:
Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW(48PS) und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind (35 kW entspricht mindestens 175 kg
Fahrzeuggewicht)
https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/fuehrerschein/1/Seite.040800.html
Diese Ausage ist absolut eindeutig. Eine "Grauzone" ist nicht existent.
Zum Fahren ohne Fahrerlaubnis:
Strafen bei Fahren ohne Fahrerlaubnis
Wie hoch ist die Strafe bei Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Geldstrafen
Die minimale Strafe, die man ausfasst, wenn man ohne Lenkerlaubnis unterwegs, beträgt 363 Euro.
Der Strafrahmen reicht schon beim ersten Mal bis hin zu 2.180 Euro.
Haft- und hohe Geldstrafen
Bereits beim zweiten Mal ist außerdem eine Haftstrafe von bis zu 6 Wochen möglich.
Bei 3 oder mehreren Vergehen dieser Art sind sowohl Haft- als auch (hohe) Geldstrafen sehr wahrscheinlich.
https://autorevue.at/ratgeber/fahren-ohne-fuehrerschein-strafen
Noch Fragen?
Es ist fahren ohne Fahrerlaubnis und ist eine Straftat! (Zumindest in Deutschland.)
Dies wird in Deutschland mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft. Dies wird in Österreich sehr ähnlich sein.
Kein Grauzone und keine Ausnahmen. Du hast dich sowohl an die Leistungsbeschränkung als auch an die Beschränkung des Leistungsgewichts zu halten.
Servus
Von deinen 30 Kw kannst Du dich verabschieden. Bei der
https://www.honda.de/motorcycles/range/adventure/crf450l/specifications.html
bleiben 18,4 Kw/ 25 PS mehr wird es nicht.
Grüßle