Abstand Blinker zu Kennzeichen?
Gibt es eine Regelung welche bestimmt, dass es einen Mindestabstand von Blinker zu Kennzeichen eine Pflicht ist? Habe mir einen kurzen Kennzeichenhalter gekauft und dazu neue LED-Blinker. Allerdings wird das jetzt ein bisschen knapp. Wo mein Nummernschild aufhört, fängt das Glas von den Blinker nach ca 5 mm an.
2 Antworten
Es gibt sogar mehrere Regelung, die davon abhängig sind, Nach welchen Gesetzen dein Bike zugelassen wurde, sprich nach EG-Richtlinie oder StVZO. Siehe in deinem Fahrzeugschein unter "K". Steht dort etwas z.B. e1*usw. dann ist dein Bike nach EG-Richtlinie abgenommen worden
Hier ein Link zu einem älteren Dokument, dessen Inhaltsnennungen größtenteils immer noch zulässig sein: http://www.meyhoff-rueder.de/uploads/broschuere_lte.pdf
Unter dem Punkt 2.4 wirst du die benötigten Infos finden, was die jeweiligen vorgeschriebenen Mindestabstände zueinander angeht. Allerdings dürfen die Blinker nicht vor bzw. hinter dem Nummernschild angebracht sein, aber das sollte eigentlich logisch sein.
Das Kennzeichen interessiert nicht, sondern der Abstand der Blinker von der gedachten senkrechten Mittelachse des Fahrzeuges.
Zitat: "Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm.....betragen".
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_54.php
Auf Deutsch: Die Innenkanten der hinteren Blinker sollen mindestens 24 cm auseinander liegen.
Der untere Rand der Blinkleuchten muss mindestens 35 cm über der Fahrbahn liegen.
Einspruch genehmigt.
RICHTLINIE 93/92/EWG, Punkt 6.3.3.1.2 besagt, dass der Mindestabstand 180 mm beträgt.
Weitere Ergänzung zur besagten EWG-Richtlinie: Der obere Rand der Blinkleuchten darf max. 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
Waran erkennt man, ob deutsches oder EU-Recht für das Fahrzeug gilt?
Man nehme die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zur Hand: Unter dem Punkt „K“ – „17“ steht die entsprechende Angabe. „E“ steht für EG & ECE Zulassung, „K“ steht für deutsches Recht, ebenso wie „S“ für StVZO.
Einspruch. Das gilt aber nur, wenn das Fahrzeug nicht nach EG->Rili homologiert wurde