Blinker Kellermann beanstandet trotz E-Nummer etc.?
Ein Nachbar wurde mit seiner Maschine angehalten und dabei wurde eine Mängelkarte ausgestellt, bei der die Lenkerendblinker trotz vorhandener Prüfzeichen, E-Nummer etc. beanstandet wurden.
Eine ABE von Kellermann gab es dazu nicht, ein Anruf ergab die Aussage, dass es dafür keine ABE gäbe und die Prüfnummer allein ausreichen würde um diese legal zu betreiben, solange die Anbauvorschriften entsprechend des Baujahrs eingehalten wären.
Nun ist der Nachbar beim TÜV vorstellig gewesen, Fazit: Anbau und Sichtbarkeit ist völlig ok, dennoch muss er die Blinker abbauen, da eine E-Nummer nichts über die Zulässigkeit am Motorrad aussagt, die Teile könnten ja auch von einem Flugzeug stammen bzw. die Prüfzeichen gefälscht sein. Ohne Papiere sei dies alles nicht prüfbar und auch nicht eintragungsfähig.
Was bringt mir also en Bauteil, wie z.B. Blinker, Spiegel, Auspuff usw., mit aufgebrachtem E-Prüfzeichen nebst Prüfnummer und Prüfzeichen, wenn dies weder bei Polizei oder TÜV nachgeprüft werden kann/wird?
2 Antworten
Moin Kai,
die Einwände des "TÜVs" sind doch an den Haaren herbeigezogen, denn dieser "Fachmann" ignoriert offenbar den § 21 a StVZO ( https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__21a.html
Anhand der (jeweiligen) Genehmigungsnummer ist nachprüfbar, dass das Teil zu einem Motorrad und nicht zu einer Boeing 737 gehört.
Es ist für mich auch nicht nachvollziehbar, warum so viele Menschen zum TÜV rennen. Ich ignoriere schon seit Jahrzehnten diesen ekelhaften Verein. Alternativen gibt es genug!
Der Blinker-Hersteller hat die Genehmigungsnummer und diese wird beim KBA gespeichert. Ob Otto Normalverbraucher vom KBA eine auskunft erhält entzieht sich meiner Kenntnis.
Auch mein Moped besitzt Lenkerendblinker: "m-Blaze Disc" von motogadget. Ich führe eine Beschreibung der Blinker mit meinen sonstigen Papieren mit. Darin steht u.a. : "Der m-Blaze Disc bestitzt ein E-Zeichen und ist als vorderer Blinker geprüft und zugelassen."
Nachsatz: Du bekommst von mir eine Mail, weil ich einen angeblich "unzulässigen" Link beigefügt habe.
An den SUPPORT: Dieser Link ist vom Kraftfahrtbundesamt! Ihr solltet euren Kindergarten mal aufräumen!
...und dann öffne mal diesen Link und klicke auf "Dokumentenaustausch": https://www.e-typ.eu/
Einen Link bekommst du wieder per Mail..............................................................
Interessanter Link, wobei ich noch nicht ganz schlau draus werde. Werden da nur KBA bzw. ABE Nummern gespeichert oder auch alle E-Nummer nebst Dokumenten Europaweit?
Momentan sieht dies für mich nur nach einer rein auf Deutschland bezogenen Datenbank zum Austausch von beliebigen Dokumenten innerhalb des KBA aus, zudem sollen hochgeladene Dokumente nach 4 Wochen wieder aus dem Programm entfernt werden, s.S.6. https://manualzz.com/doc/6827585/user-manual-e-typ-%E2%80%93-designation---kraftfahrt
Und wie ist der Fall nun zu Ende gegangen ?
Egal, denn anscheinend kann/will auch der TÜV (oder andere Prüforganisationen) nicht auf eine Datenbank zugreifen, bei denen die Prüfnummern Näheres zur Verwendbarkeit geben. Insbesondere nicht solche, die z.B. außerhalb von Deutschland, aber in der EU erteilt wurden.
Wo kann man anhand der Prüfnummer die Verwendbarkeit oder Zuordnung feststellen?