Auspuff mit ABE eintragen lassen, was "kontrolliert" bzw. "prüft" der TÜV?
Guten Abend liebe Community,
ich habe mir einen GPR Auspuff mit ABE für meine Derbi DRD 125 gekauft.
Der Aufpuff kam direkt vom Händler und klingt auch sehr kernig und schön.
Allerdings ist der Auspuff extrem Laut, und im vergleich zum alten ein startender Kampfjet. Der Auspuff hat trotz ABE keinen KAT, meine Maschine ist meines wissens Euro 3. Da ich keine Probleme mit der Polizei will, würde ich den Auspuff gerne vom TÜV eintragen lassen. Jetzt wollte ich wissen was der TÜV den genau prüft also Lautstärke, Abgaße etc. Außerdem was kann ich machen um den Auspuff vielleicht noch ein wenig leiser zu bekommen?
MFG Ole
2 Antworten
Es gibt Vorschriften wie die geräuschemmissionen gemessen werden müssen (Drehzahl und Abstand und Winkel zum fzg. )
allerdings macht es Sinn einfach hinzufahren und auszuprobieren. Wenn es eine abe gibt, sollte es keine Probleme geben.
was ich immer gerne mache, in einer Motorradeerkstatt abgeben für TÜV oder Eintragungen. Die TÜV Prüfer und Mechaniker kennen sich in der Regel ganz gut 😊 und es ist im Interesse der Werkstatt das dass klappt
GC
Das ist richtig , wobei der Halter im Kommentar wohl gleichbedeutend gesetzt ist mit Fahrer. Der Fahrer ist für den Zustand des Fahrzeuges verantwortlich wobei auch den Eigentümer eine Mitverantwortung gegeben werden kann wenn er von einem nicht ordnungsgemäßen Zustand weiß und das Fahrzeug dennoch in den Verkehr bringt.
Der TÜV (und andere Unternehmen) prüfen nur am entsprechenden Termin auf die Verkehrssicherheit.
So etwas fragt man beim Tüff an, BEVOR man den Puff kauft! Ich habe schon bei einem Bekannten erlebt, dass die Jungs beim TÜV die Plakette verweigert haben, weil ein zugelassener Auspuff ihnen zu laut war. Das ohne Messung! Nur subjektives Empfinden des Prüfers.
Nichtsdestotrotz ist der Halter für die Legalität der Eintragung verantwortlich.