Darf ich mit einem 50ccm-Roller eine Person mitnehmen, die nicht an die Fußrasten reicht? Danke Euch?
Meine Freundin und ich wurden gerade von der Polizei angehalten. Ihr wurde die Weiterfahrt verweigert, weil sie nicht an die Fußrasten reicht.
Gibt es wirklich ein Gesetz, das sowas verbietet?
Bitte gebt mir Bescheid, wie die rechtliche Lage ist.
Danke Euch
6 Antworten
Der Mitfahrer muss in der Lage sein die Fußrasten sicher zu erreichen, nur so ist ein sicher Halt (unabhängig vom Fahrer) gewährleistet. Hier hat der Gesetzgeber (Anleitung zum Fundort wurde bereits genannt) mal etwas richtig sinnvolles zu Papier gebracht.
Wenn Deine Freundin nicht an die Rasten kommt, dann ist entweder ein Umbau notwendig oder eben nur ein Kindersitz mit eigenen Fußauflagen.
Ich habe doch gewusst, dass ich die Fußablagen von irgendwo her kenne. ;-) Gruß Bonny
Natürlich nicht. Die Fußrasten sind doch nur dazu da um das
Motorrad schwerer zu machen. Dadurch bleibt es besser am Boden.
Nun im Ernst: Der Sozius soll die Füße darauf stellen damit die nicht "umher baumeln" und möglicherweise in die Speichen geraten. Ist bei einem Kindersitz auf dem Fahrrad genauso wie die Fußrasten beim Moped. Die sind beim Moped mit zugelassenem Soziussitz vorgeschrieben. Die Weiterfahrt kann (muß sogar) verboten werden. Dient der Sicherheit.
Bei zu langen Beinen gibt es Verlängerungen (Tieferlegung) für Soziusfußrasten. Vielleicht gibt es auch ähnliches um die Fußrasten höher zu legen. Vielleicht kann man die "Tieferlegungsteile" auch umdrehen. Die sehen wie ein "Z" aus. Gruß Bonny
Es geht los mit dem § 61 ( http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_61.php ), dann kommt der Anhang dazu ( https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anhang.html )...und die Erläuterung:
Zitat: "der Richtlinie 93/32/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über die
Halteeinrichtung für Beifahrer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. L
188 vom 29.7.1993, S. 28), geändert durch die Richtlinie 1999/24/EG der
Kommission vom 9. April 1999 (ABl. L 104 vom 21.4.1999, S. 16)."
Den Rest darfst du suchen.
Abschließend eine Frage: Du bist 42 Jahre jung, wie alt ist deine "Freundin", wenn sie die Fußrasten nicht erreicht?
zu1): 2017.
zu2): Das ist mir bekannt.
zu3): Das ist mir auch bekannt.
Hast du noch irgend ein Problem?
Ich weiß nicht, wie man diese Teile genau bezeichnet.
Und es ist ein Zweisitzer.
Ich weiß nicht, in welcher Zeit Du lebst..
Aber heutzutagze muß man nicht verheiratet sein, um eine Beziehung zu haben.
Und Erwachsene sind auch nicht alle über 1,80