Polizeikontrolle, Videomotorrad

4 Antworten

Vorgeschrieben ist das nicht, um die Sache rechtskräftig zu machen. Dient eher der Belehrung, war in deinem Fall vielleicht nicht nötig.

Hallo FighterSchaf,

das Video muss man dir rein rechtlich nicht vorspielen. Es macht natürlich Sinn, denn der Fahrer soll ja sein Fehlverhalten aus einem anderen Blickwinkel (dem der Videokamera, bzw der nachfahrenden Polizisten) sehen.

Ein Anwalt kann aber Akteneinsicht anfordern und dazu gehört auch das Beweisvideo.

Solche Provida-Motorräder haben viele Bundesländer im Einsatz. Interessanter Weise wurden sie in Hessen ausgiebig getestet und am Ende mit der Begründung nicht angeschaftt, das Messsystem könne nicht zuverlässig geeicht werden. Wie der Rest der Republik das schafft, weiß ich nicht.

Bei einem Motorrad würde ich tatsächlich die Messung anzweifeln.

LG

haifisch

Nein muss er nicht. Hättest Du danach gefragt, hätte er es Dir wahrscheinlich vorgespielt. Hat er sicher nur vergessen. Ich kenne keinen Fall, wo es dem "Verkehrssünder" vorenthalten wurde. Ist wie mit dem Foto: Wenn Du Einspruch erhebst, kannst Du es auf dem Gericht mit Sicherheit sehen. Ein Tipp: Dem Polizisten damit nerven, dass man von dem Video unbedingt eine Kopie haben möchte um die auf der nächsten Bikerfete vorzuführen, haben die nicht so gerne. Das weiß ich ganz genau (Grins). Gruß Bonny


FighterSchaf 
Beitragsersteller
 22.08.2010, 15:28

okee, nur die Frage ob der das macht,lach, interessieren würde es mich schon.

Kaheiro  22.08.2010, 15:42
@FighterSchaf

Ich wollte auch einen Abzug von dem Vidio haben,das war so schön in Farbe und die Komentare von den Paparazzizecken auf dem Vidio waren Gold wert,aber die bearbeitende Tussie hat sich durch nichts erweichen lassen,da das Vidio Beweismaterial ist...schade.

FighterSchaf 
Beitragsersteller
 22.08.2010, 15:46
@Kaheiro

das heisst ich muss jetzt auf den Brief warten und darauf was dann da drin steht? Gleichzeitig hatte der Herr von der Rennleitung noch einen Mangel mitaufgeschrieben.Zu kleiner Spiegel, mh aber der Tüv vor 3 Monaten hat nichts bemängelt.

FighterSchaf 
Beitragsersteller
 22.08.2010, 16:20
@Kaheiro

finde es nur irritierend, der eine sagt: ja lass mer so und dann kommt der Nächste: geht nich

my666  22.08.2010, 16:30
@FighterSchaf

Es ist egal, was der TÜV bemängelt hat oder nicht. TÜV ist eine Momentaufnahme und sagt nichts über die Gesetzmäßigkeit aus. Wenn ein TÜVtler ein Auge zudrückt (oder es nicht gesehen hat), muss das die Polizei noch lange nicht durchgehen lassen. Die Mindest-Spiegelfläche ist nach STVzO vorgeschrieben.

Kaheiro  22.08.2010, 19:23
@my666

Ich war auch erst kurz vorher beim Tüv und der hatte meinen Hinterreifen auch nicht bemängelt,die Paparazzis schon,hatte keine Chance.

Was hat der Paparazzi Dir denn überhaubt vorgeworfen und das Vidio kannst Du Dir immer noch anschauen,kostet Dich ein Anruf bei der Bearbeitungsstelle,dann bekommst Du einen Termin und Du kannst deine Schandtat bewundern.grins


FighterSchaf 
Beitragsersteller
 22.08.2010, 16:16

na er meinte nur , ich wäre zu schnell gefahren, aber das müsste man dann erst noch über das Video auswerten. Ich weiss auch gar nicht ab wo der hintermir war, weil ich noch so ne fette Harley hinter mir hatte. Ich war eben etwas perplex, dass war heute meine erste Messung und Kontrolle.

catwoman4  22.08.2010, 18:49
@FighterSchaf

Hä, was ist das denn für ein Quatsch über Video auszuwerten!? Das wird doch angegeben. Jüngere werden gerne überrumpelt und eingeschüchtert. Warte ab und dann reagieren.

FighterSchaf 
Beitragsersteller
 22.08.2010, 20:32
@catwoman4

Ja das glaube ich auch, hab meinen Motorradlappen erst 3,5 Jhare