DT 125 Drosselung
Moin,
Wenn man bei einer ursprünglich auf 80 km/h gedrosselten (nun offen;Powerwalze gedreht) DT 125 Bj. 02 die Powerwalze wieder dreht, die originale Auspuffanlage verbaut und die 6. Gangsperre weglässt, hätte sie dann 10-11kw? Könnte man dann auch die Papiere auf 11kw umtragen lassen?
Danke im Voraus
2 Antworten
Man könnte die DT doch auch einfach in die nächste Vertragswerkstatt bringen oder? Die Frage ist nur, wie hoch dann der Preis dafür ausfällt. Womit müsste man da rechnen (mit umtragen, tüv und Drosselung)?
Das stimmt ^^ - nur habe ich mir gedacht, wenn man schon dabei ist zu fragen.
Hi Freddy,
kann nur insofern mitreden, indem ich dir dringlich rate, die Auslass-Steuerung vor nem Tüv-Gutachten wieder in den Originalzustand zu versetzen. Du benötigst ein offizielles Gutachten, kannst aber auch beim Werk oder nem versierten Schrauber anrufen, um dich schlauzumachen, wie du vorgehen musst (anderer Krümmer und so).
Selbst Hand anlegen ist illegal, wie du weisst: Bringts also nicht! Muss schon seinen offiziellen Weg nehmen, damit du überhaupt ne Chance bekommst auf Genehmigung. Bin mir nicht sicher, ob der Tüv bei sowas mitspielt - eher nicht. Es verändern sich immerhin auch eine Latte von weiteren Parametern am Motorrad: Kannst davon ausgehen, dass das kein Prüfingenieur absegnet!
Und in Eigenregie drauf pfeifen und damit illegal rumbretzeln ist Gott versucht :(( Wehe, es knallt mal - dann steckst du bis übern Hals in Problemen drin, Nee, da würde ich die Finger davon lassen! Gruss Jayjay
Man könnte auch einfach in der nächsten Vertragswerkstatt anrufen.