Dürfen Rücklicht und Bremslicht räumlich getrennt sein?
Ich würde gerne das normale eingebaute Rücklicht verwenden und das Bremslicht auf die als Brems- und Rücklicht zugelassenen LED-Blinker verlegen. Sprich beim normalen Fahren leuchtet nur das Rücklicht und beim Bremsen leuchtet das Bremslicht der Blinker (nicht aber das Bremslicht des Rücklichts). Dadurch bleibt es bei 1. Rücklicht und 2 Bremslichtern. Ist dies zugelassen?
2 Antworten
Hier ein Link zum Thema lichttechnische Einrichtungen der DEKRA aus 2006, was Großteils immer noch Anwendung findet: http://www.dekra.de/c/document_library/get_file?uuid=56ee1f34-a2d5-42eb-b7e5-35b9536937b9&groupId=10100
Wenn das Fahrzeug nach EG-Rili zugelassen wurde, dann dürfte eine paarweise und symmetrische Anbringung erlaubt sein. Schluß- und Bremsleuchten müssen demnach nicht in einer Leuchteinheit untergebracht sein.
Glaube auch nicht dass es besondere Auflagen zu den Blinker-,Brems-,Rücklichteinheit gibt, die nur eine Funktion als gesamte Einheit zulassen.
Guckst du hier unter "Rechtliches": http://r1200c.de/anleitungen/nebelscheinwerfer/index.htm
Dort findest du die Antwort (S.7): http://www.dekra.de/fileadmin/Downloads/b2c/motorrad-zulassung-dekra.pdf
Ich gehe davon aus, dass du eine Suzuki "SV" fährst. Die 650er und 1000er "Kante" sind nach EG-Recht zugelassen.
Ich fasse die Antwort auf deine Frage zusammen: Ja!
Leider fahre ich keine SV mehr sondern eine GSX 750 AE BJ '99.
Wie finde ich nun heraus ob diese nach EG-Recht zugelassen wurde?
Frage mit Fahrgestellnummer dort an: https://motorrad.suzuki.de/service/kontakt
...du Witzbold...
Wie kann ich herausfinden, ob mein Fahrzeug nach EG-Rili zugelassen wurde?