Gesichtsverletzung mit Jethelm: Kann die Versicherung lediglich auf eine Teilerstattung pochen?
Hallo zusammen, da ich in letzter Zeit mehrere Artikel gelesen habe, nach denen sich die Versicherungen wegen unzureichender Sicherheitskleidung verunfallter Motorradfahrer nicht komplett regresspflichtig sahen, mache ich mir meine Gedanken, ob das evtl. auch den Bereich Jethelm betreffen könnte. Kennt ihr dazu schon Urteile?
2 Antworten
Denkbar ist es schon, siehe nachfolhenden Link. Zitat daraus "Zwar existieren anders als bei der Helmpflicht keine gesetzlichen Vorschriften darüber, dass jeder Motorradfahrer über das Tragen eines Helmes hinaus insgesamt eine Motorradschutzkleidung zu tragen hat. Ein Mitverschulden des Verletzten ist aber auch bereits dann anzunehmen, wenn er diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt."
Dazu könnte man annehmen, das ein Träger eines (zugelassenen) Jethelmes sich des zusätzlichen Risikos bewusst ist, da bei einem Jethelm die Kinnpartie nicht so wie bei einem Integralhelm geschützt werden kann... Es würde mich also nicht wundern, wenn Versicherungen versuchen die Leistungen zu kürzen, wobei mir ein Urteil bislang nicht bekannt ist.
Nö, bin kein Jurist. Schlage mich von Berufs wegen nur durch Paragraphen des Baurechts zw. erfolgreiche Genehmigungsverfahren. Da wird man automatisch spitzfindig...
Wie sähe denn ein Chopperfahrer aus mit Integralhelm? Oder ein Racer mit Braincap? Schei..e natürlich. Aber die die am lautesten nach Integralhelmen schreien, fahren oft nur mit Turnschuh, und ohne Handschuh, weil ihre Maschine ja echt krass voll verkleidet ist. Und die Sicherheit sowieso schon mit an Bord ist! Leute, Leute, schaut Mal über euren eigenen Tellerrand hinaus! Alles weitere hat mein Kumpel Bonny2 schon gesagt Punkt
Bist Du sicher, silverbullet, dass Du kein Jurist bist? Um Deine Spitze gleich vorwegzunehmen: Nein, ich wollte Dich NICHT beleidigen! :-))