Unfall bei nicht eingetragenem bzw. falschem Rahmen?

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Bevor ich Seiten schreibe, verweise ich auf den Inhalt dieses gut gemachten Artikels:

http://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/verkehrsrecht/versicherung/content_02_03.html

Damit das Thema "Regress" bei einem Versicherer überhaupt zur Sprache kommt, muss eine Obliegenheitsverletzung (vor / nach dem Versicherungsfall) vorliegen.

Darunter fällt definitiv nicht der Einbau eines anderen Rahmens. Und das Erlöschen der BE intersssiert keinen Krafthaftpflichtversicherer, es sein denn, du hast dich notorisch geweigert, die Versicherungsprämie zu zahlen.

Was dir dann passieren kann, ist, dass dich der Versicherer nach einem Schadenfall rausschmeisst. Die Suche nach einem Versicherer, der dich dann nimmt, ist die Suche nach der Nadel im Heuhaufen!

Ein Gruß von einem Versicherungsmakler.

Das wären eh peanuts im vergleich zu einer eventuellen unfallrente die man dann aus eigener tasche zahlen müsste

...und diesen Blödsinn solltest du ganz schnell vergessen!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung