Getönte Rücklichter erlaubt?

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Originale, getönte Rücklichter sind erlaubt, nicht jedoch nachträglich (selbst) getönte. Diese verlieren damit die Zulassung, weil die Bauart geändert wurden und sich die lichttechnischen Eigenschaften ändern.

Ein Rückstrahler ist aber generell Pflicht bei neueren Kraftfahrzeugen, ohne jede Ausnahme .