Getöntes Visir Strafe?

1 Antwort

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Auch Visiere brauchen ein Prüfzeichen. Das Ganze ist in der ECE-Regelung Nr. 22 geregelt (viel Spaß beim Googeln, wenn du fündig wirst, sag mir Bescheid ;-)). Du wirst wahrscheinlich (zumindest bei dem stark getönten Visier) kein Prüfzeichen haben, damit ist es nicht gesetzeskonform. In welcher Höhe der Strafrahmen liegt, weiß ich nicht. Beachte aber, dass im Falle eines Unfalles eine Teilschuld rauskommen kann.


PacMan88 
Beitragsersteller
 16.06.2012, 19:16

Stimmt das dunkle Visier hat kein Prüfzeichen - am Klaren und Halbgetönten habe ich ein E3 Zeichen. Gehen wir also davon dass das Visier nicht zugelassen ist - dazu habe ich nichts im Bußgeldkatalog gefunden.

Gilt das als Fahren ohne Helm?

lg Alex

moppedden125  17.06.2012, 14:27
@PacMan88

Hallo Alex,

gilt definitiv nicht als Fahren ohne Helm. Die Strafe würde voraussichtlich (laut Aussage eines Polizisten) auf mangelnde Ausrüstung ausgelegt werden (Strafmaß ca. 20 - 30 Euro).

Dass hier gesondert drauf geschaut werden sollte, war diesem und auch einem Kollegen von der Motorradpolizei nicht bekannt, ganz im Gegenteil, keiner der beiden hat jemals auf die Prüfnummer am Visier geschaut.

Weiterhin gute Fahrt und beim Dunklen nimm vielleicht besser das klare Visier ;-))

lg Maria

PacMan88 
Beitragsersteller
 19.06.2012, 22:59
@moppedden125

Also bezüglich Norm hab ich mal gar nix gefunden. Den Punkt "mangende Ausrüstung" kenne ich eigentlich gar nicht. Da ja auch eigentlich nur eine Unterhose und ein Helm vorgeschrieben sind (ohne Unterhose dürfte es den Tatbestand der unsittlichen Entblößung erfüllen falls es das noch gibt) fällt es mir auch schwer mir darunter was vor zu stellen.

Egal die 30€ Risiko ist es mir wert.

Nur der Vollständigkeit halber: Gilt deine Aussage in Bezug auf Österreich?

Dass ich im Dunklen das klare Visier nehme ist selbstverständlich - wenn mich da jemand wegen dunklem Visier abstraft kann ich ihm auch nix vorwerfen.

lg Alex

moppedden125  20.06.2012, 05:37
@PacMan88

Ich bin Österreicherin, habe österreichischen Polizisten gefragt (stand ja extra in deiner Frage).

Schon mal abgemahtnt worden wegen fehlendem oder abgelaufenem Verbandspäcken (in Ö bei Zweiradfahrern Pflicht)? Egal, das wäre z.B. mangelnde Ausrüstung (ob der Begriff jetzt 100%ig richtig ist, will ich nicht beschwören, so in etwa sagte es mir aber der Polizist). Oder du hast zwar Helm auf, aber ohne Prüfzeichen (darauf wird nämlich sehr wohl geschaut).

Es muss dir halt einfach bewusst sein, dass weniger die Polizei das Problem sein wird, sondern eher die Versicherung im Falle eines Unfalles. Ich selber habe da so eine runterklappbare Sonnenblende unter dem Visier. Für mich insofern angenehmer, da ich des öfteren bei strahlendem Sonnenschein oder noch im Finstern wegefahre und es beim Heimfahren dann genau umgekehrt ausschauen kann. Ich mag nämlich weder Mücken, Bienen oder Hummeln noch Regen im Gesicht bzw. in den Augen.

lg Maria

PacMan88 
Beitragsersteller
 20.06.2012, 20:21
@moppedden125

Hi

Danke - und sorry wegen der blöden Frage aber ich bin da einfach vorsichtig geworden da es auf deutschen Plattformen einfach oft untergeht.

Abgemahnt wurde ich noch nicht - habe aber auch Immer eines dabei - wobei meines Wissens kein Ablaufdatum drauf steht (dass das Zeug trotzdem nicht ewig verwendbar ist ist mir natürlich bewusst).

Das mit der Versicherung ist mir natürlich auch klar aber wenn ich mich danach richte darf ich gar nix mehr machen denn die versuchen sich an allem ab zu putzen. Ausserdem habe ich ohnehin nur Haftpflicht und die kann bis max 10k€ regressiveren - ist also zumindest ein kalkulierbares Risiko. Und bei strahlendem Sonnenschein denke ich finden die keinen Sachverständigen der aussagt dass ein klares Visier sicherer gewesen währe. Interessant dürfte es evtl in Tunneln werden - bin ich verpflichtet vor dem Tunnel anzuhalten um das Visier zu Tauschen oder die Sonnenbrille ab zu setzen? Gerade auf Autobahnen dürfte das schwer sein.

integrierte Sonnenblende ist eh klar - ich bin ohnehin auf Heimsuche aber kann mich nicht zwischen Schubert s2 und X-Lite 702 entscheiden....

lg Alex

moppedden125  21.06.2012, 07:54
@PacMan88

Dein Wissen hinsichtlich Ablaufdatum am Verbandspäckchen täuscht dich, auch hier gibt es Vorschriften, sprich, das Verbandspäckchen muss ebenfalls einer Norm entsprechen (bin aber jetzt echt zu faul, um dir auch das noch rauszusuchen). Diese "zugelassenen" Verbandspäckchen haben u.a. immer ein Ablaufdatum drauf.

Du bist nicht verpflichtet, vor dem Tunnel anzuhalten und das Visier zu tauschen, du bist verpflichtet, ein normgerechtes Visier zu tragen. Und du bist zumindest für dich moralisch verpflichtet, dafür zu sorgen, dass du immer genügend Sicht hast, liegt ja in deinem Interesse.

Dass es schwierig oder unmöglich ist, jedesmal vor einem Tunnel die Sonnenbrille abzusetzen (manche fahren auch mit optischer Brille, die sich verdunkelt, da ginge das ja gar nicht), ist klar. Ich persönlich finde jetzt auch die dunklen Visiere nicht so schlimm, aber du hast ja nach der gesetzlichen Auslegung gefragt und nicht nach meiner Meinung ;-)

PacMan88 
Beitragsersteller
 04.07.2012, 07:04
@moppedden125

Hi

ist auch gar nicht nötig das rauszusuchen - das ist durchaus sinnvoll deswegen kauf ich mir einfach ein neues.

lg Alex