Getönte scheibe beim Motorrad?

1 Antwort

Sali

Das ist völlig problemlos. Da das Einlösen in der Schweiz auch das Fahren bei Dunkelheit und in Tunnels umfasst, musst Du einfach folgende Bedingungen einhalten:

1) Die getönte Scheibe darf Deinen Sichtbereich nicht schmälern, sie muss so niedrig sein, dass Du locker darüber hinwegsiehst.

2) Der Lieferant muss ein ECE-Gutachten mitliefern das bestätigt, dass die Scheibe aus Material gebaut ist, dass keine Splitter bei einem Unfall Dich oder Velofahrer oder Fussgänger verletzen könnten.

3) Der Hersteller weist in seiner Betriebsanleitung darauf hin, dass nur Zubehör montiert werden darf, welches er ausdücklich erlaubt. Bei Fremdteilen erschlischt die Produktehaftung. Solche Airodynamikteile können nämlich zum Aufpendeln des Töffs bei höheren Geschwindigkeiten führen.

Tellensohn