Motorrad drosseln ohne TÜV-Eintragung?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

@ yamahamt03

Ich habe ja geschrieben wenn die Gleiche (die Gleiche ist nicht die Selbe siehe http://www.youtube.com/watch?v=hePMxBhJK3E) -> d.h. gleichartige Drosselung des gleichen Herstellers wieder eingebaut wird, ist doch alles wie vorher. Also gibt es nichts zu tun, ausser auch tatsächlich einbauen.

Wenn es denn lediglich ein Anschlag / Begrenzung im Gasdrehgriff ist, kann auch die Polizei (wie dein Kumpel sagt) am Gasgriff drehen und merkt dann das dieser sich nur ein bestimmtes Stück drehen lässt. Allerdings bräuchte sie dann am besten auch noch ein ungedrosseltes Fahrzeug zum Vergleich.

Viel mehr würde im Fall bei einer Abnahme beim TÜV o.Ä. auch nicht passieren. Da würde nur der Weg am Gasgriff und die ordnungsgemäße Funktion der beteiligten Bauteile (hier also Freigängigkeit des Gasgriffes und Verlegung der Züge) geprüft. Eventuell wird noch eine kurze Probefahrt gemacht um zu überprüfen ob nicht irgendwelche Manipulationen gemacht wurden, die das ganze Aushebeln können. Wenn die Drosselung in einer Werkstatt eingebaut würde, wäre das Verfahren ähnlich, nur das sich die Prüfer dann in der Regel auf die Angaben der Werkstatt verlassen.

Der Tüv oder andere Prüforganisationen sind auch nicht berechtigt Änderungen an den Fahrzeugpapieren vorzunehmen oder dort irgentwelche Zusatzeinträge wie deinen schmerzlich vermissten Stempel einzubringen.

Die Prüforganisation prüft lediglich den ordnungsgemäßen Einbau der Drosselung und der beteiligten Bauteile und stellt eine Prüfbescheinigung aus. Damit gehst Du dann zum zuständigen Straßenverkehrsamt / Landratsamt und dort wird dann der Zusatzeintrag den Du in deinen Fahrzeugpapieren unter P2 gefunden hast, eingefügt.

Also nochmals: DU brauchst eigentlich gar nichts zu machen, ausser den Blechwinkel wieder in den Gasgriff einzubauen.

Und wenn Du was anderes von einem anderen Hersteller einbaust und alles "amtlich" haben willst dann bleibt die nur der eine oder andere aufgezeigte Weg. Obwohl sich dadurch die Tatsache, dass Du ein gedrosseltes Motorrad hast bei dem die Drossel auch tatsächlich eingebaut ist und das auch in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist, nicht ändern würde.

Nebenbei gesagt, wenn Dir schon 100 oder 150 Euro zu teuer sind, solltest Du dir das mit dem Motorradfahren generell noch mal überlegen. Solche Beträge werden in der Regel neben den anderen Betriebskosten oft mehrmals jährlich fällig. Das ist nämlich ein recht kostspieliges Hobby.


yamahamt03 
Beitragsersteller
 30.03.2012, 13:10

eeeeeendlich das wollte ich höre!! :DDD

=>>Die Prüforganisation prüft lediglich den ordnungsgemäßen Einbau der Drosselung und der beteiligten Bauteile und stellt eine Prüfbescheinigung aus. Damit gehst Du dann zum zuständigen Straßenverkehrsamt / Landratsamt und dort wird dann der Zusatzeintrag den Du in deinen Fahrzeugpapieren unter P2 gefunden hast, eingefügt.<<<==

Nicht gewusst das man nachm TÜV NOCHMALs zur Zulassungsstelle muss und nen neuen Wisch mit der "25kw" bemerkung unter P.2 rausbekommt und das der endgültige Beweis der Drosselung ist (und nicht iein Stempel wie zB. bei Umbaumaßnahmen am Fahrzeug ja auch die erst vom TÜV abnehmen muss)

Naja 100-150 Euros ist halt von Person zu Person (je nach einkommen) nun schonmal viel Geld! Und eben weils ein teures (und geiles!!) Hobby ist, muss ich versuchen - dort wo es möglich ist und nicht "kleinlich" ist - zu sparen. ;)

Nochmals vielenvielenvielenvielen DANK!! :D

Hallo Hat jemand ein Gutachten für die Drosselung der MT-03? Bräuchte eine Kopie davon. Kann mir jemand eine mailen ? Würde auch etwas dafür bezahlen. MfG Milmes milmes39@gmail.com

Hallo Hat jemand ein Gutachten für die Drosselung der MT-03. Kann mir jemand eine Kopie mailen davon ? Würde auch etwas dafür bezahlen ! milmes39@gmail.com Danke