Gibt es eigentlich eine Haftung für Fehler bei der Reparatur durch eine Markenwerkstatt?
Wenn eine Werkstatt bei einer Reparatur einen Fehler macht und es zu einem Schaden oder sogar Unfall kommt, tritt dann eine Haftung der Werkstatt in Kraft. Natürlich muss man den Zusammenhang eindeutig nachweisen können...
1 Antwort
hi,
mit Abgabe deines Moppeds in der Werkstatt zum Zwecke der Reparatur kommt ein Werksvertrag zustande. Bei Werksverträgen ist der Erfolg geschuldet. Das als Erstes. Weiterhin haftet der Werkstattbetrieb für allen Pfusch und die daraus entstehenden Folgeschäden. Kommt es z.B. wegen Pfusch bei einer Reparatur am Motor zu einem Motorschaden, haftet die Werkstatt für die Teile, die durch Ihr Verschulden Schaden genommen haben. Außer für die, die Anlass der Reparatur waren. Und kommt es wegen mangelnder Reparatur am Motor beispielsweise zu einem Sturz/Unfall wegen Blockierens des Antriebs, kann auch hier die Werkstatt mit allen Konsequenzen zur Verantwortung gezogen werden.
Wird eine Probefahrt unternommen und es kommt zu einem vom Meister verschuldeten Unfall, steht auch hierfür die Werkstatt in der Pflicht zur Entschädigung für alle Geschädigten. Und last not least hat die Werkstatt darüber hinaus auch noch die Obhutspflicht für das zur Reparatur abgegebene Mopped. Wird das Mopped aus der Werkstatt geklaut oder nur Teile davon, muss die Werkstatt dir dein Mopped oder die entwendetetn Teile davon ersetzen. Brennt die Werkstatt samt Mopped ab, gilt sinngemäß das Gleiche. Fast alle, aber eben nicht alle Werkstätten unterhalten für diese Risiken spezielle Versicherungen. Gerade KFZ-Handels- und Handwerksbetriebe müssen neben einer generellen Betriebshaftpflichtversicherung, die die Gefahren aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht des Unternehmens abdeckt, (z.B. Schneeräumen im Winter) rundweg auch über eine spezielle KFZ-Handels- und Handwerkspolice abgesichert sein, die die hier beschriebenen Risiken einschließt. Grundsätzlich gilt: Die Werkstatt ist lt. deutscher Gesetzgebung zur Haftung verpflichtet. Ob sie aber auch bezahlen kann und wird, steht auf einem anderen Blatt. Eine Pflichtversicherung für Werkstätten gibt es nicht. Bist du also bei einem kleinem Betrieb (z.b. bei Klops & Co., Reparaturen aller Art) weist du nicht, ob der Betrieb im Falles eines Schadens wirklich leisten kann.
Ähnliches gilt heute aber auch für alle Arztpraxen. Auch hier gibt es keine Pflichtversicherungen. Im Gegensatz zu freien Berufen, wie denen von Anwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern. Wer fragt schon seinen Arzt, bevor man ihn an sich ran lässt, ob der auch gut versichert ist. Besser wäre es aber. Gruß Ebbi