Grober fehler beim Motorradkauf - fehlende Papiere?
Hallo ich habe einen blöden Fehler gemacht und zwar hab ich ein Moped gekauft die coc Papiere habe ich bekommen nur die Zulassungsbescheinigung Teil II war nicht dabei, ich versuche das jetzt mit dem Verkäufer zu klären dass ich diese bekomme, kann ich im Notfall etwas tun um das Moped zulassen zu können bin grad etwas verzweifelt es ist mein erster KFZ kauf gewesen und ich dachte die COC Papiere reichen. Danke für jegliche Hilfe!
3 Antworten
Die COC-Papiere bestätigen nur, dass das Moped in der EU eine Typzulassung hat. Ohne Zulassungsbescheinigung II bist nicht der Halter des Fahrzeugs und kannst das Moped nicht zulassen, weil es dir nicht gehört. Wenn der Verkäufer das Papier nicht beibringen kann, würde ich zur Polizei gehen.
Wenn’s eine 125er ist, gibts keine ZBII bzw. Fahrzeugbrief mehr. Nur Schein und CoC.
Was ist mit der Zulassungsbescheinigung I, fehlt die auch? Was sagt der Verkäufer dazu?
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Deshalb "auch". Ohne Besitz wird's allerdings schwierig mit dem Fahren, was immerhin ohne Eigentum möglich wäre. 😉
Aber vermutlich hat er wirklich eine 125er...
Update: hab jetzt den Zulassungsschein Teil II den Teil I wollte er aber nicht raus geben, da seine persönlichen Daten drinnen stehen meinte er. Und nein es ist keine 125er
Bringt ein Kaufvertrag heutzutage keinen Eigentumsnachweis mehr ? Übrigens, Besitz und Eigentum sind nach kaufmännischem Recht zweierlei "Stiefel". Besitzer ist, wer das Fahrzeug oder den Gegenstand in Besitz hat (derzeit nutzt), dem Eigentümer gehört es.
Das ist ein Fortschritt, aber zulassen kannst Du's ohne ZLB I trotzdem nicht. Es braucht BEIDE Bescheinigungen. Die ZLB I des vorherigen Halters wird bei der Zulassung eingezogen, sonst könnte man ja mit zwei verschiedenen Versionen rumfahren. Persönliche Daten stehen in beiden ZLB drin, das ist kein Argument. Ist aber ein komischer Verkäufer, scheinbar null Ahnung. Hoffentlich ist mit dem Moped alles in Ordnung.
Habs zugelassen, der Zulassungsschein Teil II hat gereicht, vermutlich liegts daran dass ich in Österreich wohne hier wird der Zulassungsschein Teil I nicht eingezogen. Das Problem war dass die COC Papiere nur lit Teil II als Eigentumsnachweis gelten (+Kaufvertrag) so zumindest die Dame bei der Zulassungsstelle. Aber naja das war mir eine große Lehre
Gut zu wissen. Hättest ja auch gleich sagen können, dass du das in Österreich zulassen willst. Würde mich trotzdem interessieren, wie das dann mit der ZLB 1 aussieht. Wie sieht das dann bei einer Kontrolle aus?
Nach der Zulassung hab ich eine neue ZLB 1 bekommen und ja hast recht wäre hilfteich gewesen aber dann hätte ich vermutlich keine Antwort bekommen, wie dem auch sei danke für eure Hilfe.
Die ZLB I bringt ihm nichts. Damit kann man ein bereits zugelassenes Fahrzeug fahren, man besitzt es aber nicht!