Falsche Höchstgeschwindigkeit in Papieren bei 600er Bandit?

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Welche Zulassungsbescheinigung? Teil 1 oder Teil 2? Oder in beiden? Wenn die Leistung geändert wird, wird das handschriftlich in Bescheinigung Teil 2 (Brief) eingetragen und zwar: Wodurch wurde die Leistungsänderung erzielt (z.B. Gasschieber), die Leistung (in Kw) wird durchgestrichen und korrigiert, ebenso die Höchstgeschwindigkeit. Wenn jetzt die Leistung stimmt, aber nicht die Höchstgeschwindigkeit (205 km/h bei der 600er Bandit, Version "POP"), dann hat der Prüfer gepennt und den Fehler kostenfrei zu korrigieren. Wenn nichts geändert wurde, hat das Moped noch immer 25 Kw.


st3vo 
Beitragsersteller
 23.02.2012, 14:03

Die Bandit ist und war nicht gedrosselt. In Teil 2 (Brief) steht 57Kw, aber eine Zeile für die Höchstgeschwindigkeit gibt es im Brief nicht. In Teil 1 stehen natürlich auch die 57Kw, nur halt mit den 160km/h. Dann werd ich mich gleich mal zu Zulassungsstelle begeben.

deralte  23.02.2012, 14:23
@st3vo

...dann ist da was schiefgelaufen. Meide Dich nochmal. Vielen Dank für das Sternchen. 27 Minuten bis zum Erhalt sind mein Rekord. :-)

st3vo 
Beitragsersteller
 23.02.2012, 18:58
@deralte

Hab von meinem Händler jetzt die Papiere vom Erstbesitzer bekommen, da waren es noch 200km/h. Also ist sie irgendwann mal gedrosselt worden und bei der Entdrosselung ist dann der Fehler unterlaufen. Die Vorbesitzerin hat den natürlich nicht bemerkt.

War nun beim Amt, die fordern einen neuen TÜV-Bericht - alles klar tschüss. Den Aufwand ist es nicht wert, vor allem wenn es sowieso nur auf die Kw ankommt (s. Beitrag von Bonny2). Wann fährt man auch mal mehr als 160, Autobahn ist doch langweilig :D

deralte  23.02.2012, 19:06
@st3vo

TÜV-Bericht? Merken die noch was? Schreibe Suzuki Deutschland (Europa) an. Die sollen Dir eine Bestätigung für Dein Moped (Fahrgestellnummer) fertigmachen. ...zu den 160: Wieso Autobahn?

st3vo 
Beitragsersteller
 23.02.2012, 19:21
@deralte

Für die Kurvenjagd auf der Landstraße brauch ich definitiv nicht mehr als 160 in meinen Papieren, also schneller höchstens auf der Autobahn.

Ist alles in Ordnung. Die Maschine ist offen und Du hast den "großen" Führerschein. Die angegebenen Höchstgeschwindigkeiten sind "Durchschnittswerte" vom Hersteller. Durch Veränderung der "Stromlinie" kann die nach oben oder unter variieren (Verkleidung, Gewicht, Sitzhaltung usw.). Die KW-Angabe ist ausschlaggebend, die gibt die Leistung an. Da muss jede Veränderung eingetragen werden. Außerdem, wenn Du die Höchstgeschwindigkeit vom Tacho abliest, sind es nicht die "echten". Prüfe das mal mit einem Navi nach. Also kein Problem. Die darf, wenn die angegebene KW-Leistung nicht verändert wurde, schneller laufen. Gruß Bonny