Habe keine allgemeine Betriebserlaubnis für meine 125er - Was tun?
Ich habe vor kurzem meine neue 125er erstanden und dabei auch alles an Papieren etc. erhalten. D.h. Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Teil 2 gibt es ja nicht), Kaufvertrag, TüV und so weiter...
Jetzt waren wir heute bei der Zulassungsstelle und wollten meine Maschine zulassen, als dann die nette Dame vom Schalter meinte, ob wir keine allgemeine Betriebserlaubnis für die Maschine hätten. Naja zugelassen haben wir sie zwar bekommen, jedoch bin ich jetzt ins grübeln gekommen. Deswegen:
Benötigt man zwingend eine ABE oder was ähnliches?
Vom Vorbesitzer kommt nix mehr, deswegen müsste ich es (wenn nötig) irgendwo beantragen können (wenn es wirklich zwingend ist)... Wenn ja sagt mir bitte wo und wie das ganze funkt :D bin auf dem Gebiet noch Neuling xD
Danke schon im Voraus
3 Antworten
Man kann vom Hersteller die COC anfordern, die ja bei Leichtkrafträdern als „Brief“ gilt. Kostet im schlimmsten Fall einen kleinen Obolus.
Damit müsste die Sache erledigt sein.
z.B. für Honda:
https://www.honda.de/motorcycles/services/COC-fahrzeugdokumente.html
Ähnlich läufts auch bei den anderen Herstellern.
Danke auf jeden Fall... Ich hab jetzt schon geguckt aber ich finde nichts dergleichen für Yamaha. Hast du da sonst auch noch einen Link für mich?
Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind....Leichtkrafträder
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html
Auf Deutsch: Du kannst ein Leichtkraftrad gar nicht zulassen (deswegen ist es ja auch von der Kfz-Steuer befreit). Es muss aber ein eigenes amtliches Kennzeichen nach Anlage 4 Abschnitt 1 Abs. 1 FZV führen.
Yamaha Deutschland, Telefon nehmen, da anrufen. Hier werden sie geholfen.