Ist ein Motorrad gegen Diebstahl versichert wenn...

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, wenn das Fz. in einer Einzel-, Sammelgarage oder auf umfriedetem Grundstück abgestellt ist.
Man nennt das Ruheversicherung. Diese gilt für Haftpflicht-, Teilkasko-, nicht aber für Vollkasko-Schäden (wie z.B. mutwillige Beschädigung durch Fremde) Gruß habibi


Frank 
Beitragsersteller
 07.01.2010, 10:43

@ habibi Danke!

kobaia  07.01.2010, 08:50

Korrekt! Die Ruheversicherung galt sogar schon in der "guten alten Zeit" als die Moppeds im Winter regelrecht abgemeldet wurden.