EURO 4: Darf die Polizei im Motorrad gepeicherte Geschwindigkeitsdaten als Beweis nutzen?

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Denke du meinst eher einen OBD2 Anschluss?

Selbst wenn derartige Daten gespeichert werden würden, dürfte erst im Rahmen eines gerichtlich angeordneten Gutachtens derartige Daten ausgelesen werden. Ob diese dann beweiskräftig sind bzw. in einem Gerichtsverfahren eine Rolle spielen dürfen, sei mal dahingestellt.

Abgesehen davon sind die Datenprotokolle und zugängliche Datenebenen nicht mit jedem beliebigem Lesegerät zugänglich. In die tieferen Menüs kommt man eh nur mit der entsprechenden Software vom Hersteller selbst. Und diese wird jener kaum kostenlos herausrücken.

Bei einer regulären Polizeikontrolle dürfte demnach aus der Richtung nichts zu befürchten sein.


fritzdacat 
Beitragsersteller
 20.09.2016, 10:41

habe gehört, es wäre ein USB Anschluss, kann das aber selbst nicht überprüfen (mangels Motorrad).

Mankalita2  20.09.2016, 11:39
@fritzdacat

Naja, die eine Seite des Steckers ist ODB, die andere Seite u. U. USB.

Ich kann die Daten an meiner BMW auslesen. Dort sind (bis jetzt) aber keine Datenprotokolle wie du sie meinst vorhanden. Es werden Fehler (sofern vorhanden) gespeichert aber offensichtlich keine Fahrdaten (zunmindest nicht einfach zugänglich).

Allerdings, wie du schon erwähnt hast, werden irgendwo irgendwie solche Daten, zumindest temporär, gespeichert. An meiner Morini konnte der Gutachter meiner Maschine die zum Unfallzeitpunkt vorhandene Drehzahl und den eingelegten Gang (nicht aber die Geschwindigkeit) auslesen.

Obwohl ich mir da (noch) keine Gedanken mache, sehe ich da ein Navi oder Smartphone (mit eingeschaltetem GPS) schon eher als verräterisch an.

geoka  20.09.2016, 11:56
@Mankalita2

Wobei man aus Gang und Drehzahl auch die Geschwindigkeit errechnen kann, wenn man das Übersetzungsverhältnis kennt.

Mankalita2  20.09.2016, 14:51
@geoka

Ja natürlich. Es ging aber ja um die tasächlich gespeicherten Daten und die Geschwindigkeit konnte der Gutachter nicht auslesen, zumindest nicht bei der Morini (kann bei anderen Motorrädern ja vielleicht anders sein). Dass man mit diesen Daten dann weitere Berechnungen anstellen kann ist klar.

Keine Sorge das Auslesen der Daten ist bei einer Polizeikontrolle nicht möglich. Was Du meinst ist die Fehleranalyse wie die bei Autos und auch bei einigen Motorrädern üblich ist. Es sind ausschließlich Motordaten. Diese Analyse kommt aus dem Rennsport.

Geschwindigkeiten auslesen können die Geräte nicht. Selbst wenn jemand einen „Tacker“ im Navi hat, so ist es auch nicht gerichtsfest.

Anders ist es bei LKW´s. Dort sind EU-Kontrollgeräte vorgeschrieben. Die ersetzen in elektronischer Form den Fahrtenschreiber. Dort sind neben den Lenk- und Ruhezeiten auch die gefahrenen Geschwindigkeiten der letzten Tage aufgezeichnet. Das war schon bei den runden Papier-Fahrtenschreibern so. Jetzt werden die Daten nur elektronisch gespeichert.

Fehlerspeicher auslesen und EU-Kontrollgeräte sind zwei völlig verschiedene Geräte.

Es ist zwar möglich an Hand der Drehzahl und des gefahrenem Ganges ungefähre Rückschlüsse auf die Geschwindigkeit zu ziehen, aber die sind zu ungenau und nicht beweisbar. Wenn jemand mit leicht schleifender Kupplung fährt, ist die Drehzahl höher. Motorbremsung und verschiedene andere Möglichkeiten des Fahrers machen eine genaue Geschwindigkeitsmessung fast unmöglich.

Ob in Zukunft mal eine „Black-Box“ wie in Flugzeugen verwendet, in
den Fahrzeugen vorgeschrieben wird, ist eigentlich nur eine Frage der Zeit. Technisch möglich ist es schon lange. Solche „Unfallschreiber“ sind bei den Sicherheitsdiensten in den Fahrzeugen schon eingebaut. Gruß Bonny


Jayjay12  22.09.2016, 18:51

Hallo Bonny,

beim Versuch, dir eine PN über die 'Danke'-Taste zuzusenden, war das System schneller als ich ;-). So was soll vorkommen..

Zwei Dinge:

  1. Möchte mich bei dir für die Antwort auf Kluffty's Kommentare zur Kartbahnmopete bedanken: das war astrein!!
  2. Schau dir mal bitte 'Effigies' Kommentare zu meiner Antwort bei der "A2-Supermoto"-Frage an.

Hier geht's schließlich um diese Plattform und seinen Eindruck samt Meinung über uns alle. Ich finde, dass es kein Pappenstiel ist, so einseitig wertend über die FragAnten zu sprechen. Davon ab ist er ja selbst einer, aber er wird sich mit Sicherheit von seinem Urteil ausklammern.

Wie geht man mit einer solchen Situation um? Andere Leute lesen bei uns mit, auch wenn die Gastkommentare weggefallen sind. Bei meiner Stellungnahme hielt ich den Ball flach und blieb auf der Sachebene. Deswegen finde ich die Geschichte trotzdem alles andere als in Ordnung.

Wer ist 'Effigies' überhaupt? Kenne ihn jedenfalls nicht.

Soviel dazu. Ich schätze, dass o.g. Frage samt den aktuellen Comments überdeckt wurde durch die neuen Fragen. Vielen ist das entgangen, vielleicht sollte man um neue Antworten bitten, um die Chose wieder aufs Tapet zu bringen, was meinst du?

LzG Jan   

Effigies  20.09.2016, 14:51

Eine "Black-Box" vorschreiben ist rechtlich nicht möglich. Es  darf niemand gezwungen werden sich selbst zu belasten.

Aber ich denke daß die Versicherer irgendwann die Prämen in groteske Höhen treiben und dann auf den Einbau einer Black-Box so einen extremen Rabatt gewähren, daß man praktisch gezwungen wird mitzuspielen.

So eine Entwicklung ist leider  in vielen Bereichen zu sehen. Wahrung der Persönlihckeitsrechte und Privatsphäre nur noch gegen Gebühr. :o/

Also, um Fahrzeuge oder Fahrzeugteile zu beschlagnahmen, müssen ausreichende Gründe vorliegen, z. B., der Fahrzeuglenker ist Unfallverursacher und der Unfallhergang muss durch einen Sachverständigen im Rahmen eines Fahrzeuggutachtens rekonstruiert werden. In einem solchen Fall kann dann das ganze Fahrzeug sichergestellt, bzw. beschlagnahmt werden.

Die Beschlagnahme kann in einem solchen Fall durch die Polizei vorgenommen und im Nachhinein durch einen Richter bestätigt werden (Gefahr in Verzug). Dann kann der Richter natürlich auch die Auslesung eines Datenspeichers anordnen.

Der OBD Speicher sichert keine Daten im normalen Sinn, sondern ist ein ganz kleiner Chip der Fehlercodes Speichert. Diese errechnet er aus eingehenden oder ausbleibenden Signalen von Sensoren die irgendwo am Fahrzeug verbaut sind. (ABS-Sensor, Öldruck-sensor, Lambda-Sonde,..usw.)

Die ausgelesenen daten sind demnach auch Keine Fehlerdiagnose mit Reparaturanleitung, sondern müssen von Mechaniker interpretiert werden und helfen so eine mögliche Fehlerursache schneller zu lokalisieren.

Beispiel: Ein Fehler vom ABS Sensor vorn links (beim Auto) kann ein defekter Sensor sein, eine verschmutzer oder defekter Signalring, ein defektes Radlager das im Gehäuse zu Überhitzung führt, schleifende Bremsbacken (auch Überhitzung) oder auch einfach ein defektes Kabel.

Die Geschwindigkeit anhand Gang und Drehzahl zu bestimmen wäre (sofern gespeichert) zwar möglich, ist aber nicht Beweiskräftig denn durch die Kupplung ist die Verbindung zwischen Motor und Getriebe nicht form- sondern kraft-schlüssig. 

Du könntest aus einer langen abschüssigen Autobahnstrecke mehrere km mit 100 km/h und gezogener Kupplung bergab rollen (oder im 6ten Gang an der Ampel stehen) während du gleichzeitig den Gasgriff auf Anschlag im roten Bereich hältst. Dann wärst du theoretisch nach Rechnung (höchster Gang/MaxDrehzahl) vielleicht absurde 350 km/h gefahren.

OBD Fehlercodes (Schema) - (EURO4, Gläserner Fahrer, OBD Schnittstelle)

VinCal  20.09.2016, 23:14

Woher weisst du das alles? Klingt alles so interessant, aber kompliziert zu gleich.

Gerybald  21.09.2016, 09:13
@VinCal

Ich bin staatl. gepr. Maschinenbautechniker und restauriere/repariere  seit 25 Jahren Old- und Youngtimer. Ich hab auch schon alle möglichen Umbauten gemacht und hab mich deshalb auch recht viel mit der StVzO auseinandergesetzt. 

Kann sein das ich manchmal beim Schreiben etwas zu abstrakt werde. Is keine Absicht.

Das Motorrad speichert nicht wie schnell du fährst. auch keine Drehzahlen.

Was "Chiptuning" angeht. Sollte der Verdacht anufkommen, daß du ohne Betriebserlaubnis unterwegs bist (Verschlechterung des Abgasdverhaltens) dann kann die Polizei das Mopped natürlich nem Gutachter überstellen .  Da gibt es keinen Unterschied ob du das Mopped mechanisch oder elektronisch manipuliert hast.

Was die gerichtliche Verwertung von Daten angeht, solltest du dir eher sorgen um  dein Handy und die vielen Idioten mit GoPros am Hut  machen.


Mankalita2  20.09.2016, 14:54

Hm.... stimmt nicht ganz. Der Gutachter, der meine Morini in Händen hatte, konnte die Drehzahl zum Unfallzeitpunkt und den eingelegten Gang auslesen. Wenn vielleicht auch nur temporär, aber irgendwo ist es irgendwie gespeichert, sonst wäre das ja nicht möglich gewesen.

Effigies  20.09.2016, 14:59
@Mankalita2

Der Unfall war ja wohl ein Fehlerereignis. Dass Ding heist ja Fehlerspeicher und so einer friert immer den letzen Zustand ein.

Aber er Protokolliert keine Betriebszustände.   Nur die Situation unmittelbar vor Abstellen des Motors. Sollte der Motor dann nicht mehr anspringen kann man nachsehen was zuletzt passiert war.